Gegen den Neubau eines Kälberstalles gab es schließlich bis auf eine Gegenstimme keine weiteren Einwände; das Vorhaben wurde bereits mit dem Landratsamt besprochen.
Öffentlich oder nicht
Welche Ausschüsse ein Gemeinde- oder Stadtrat einberuft, wird in der Regel in der Geschäftsordnung am Anfang der Wahlperiode festgelegt. Das erklärt Wilfried Schober vom Bayerischen Gemeindetag auf Nachfrage dieser Zeitung. Grundsätzlich wird laut Schober nach vorberatenden und beschließenden Ausschüssen unterschieden. „Beschließende Ausschüsse sind öffentlich abzuhalten und haben den gleichen Stellenwert wie ein Gemeinderatsbeschluss“, sagt Schober und verweist auf die entsprechenden Artikel in der Gemeindeordnung.
"Größtmögliche Transparenz"
Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist in Artikel 52 festgelegt. „Die Gemeindeordnung setzt auf größtmögliche Transparenz“, betont Schober. Alles sei öffentlich zu behandeln, wenn dem nicht „Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen“. Nach herrschender Rechtsprechung sind das Schober zufolge zum Beispiel sozial- und steuerrechtliche Angelegenheiten, die schützenswert sind. Zu den Ausnahmen gehörten auch Grundstückskäufe der Gemeinde, weil eine Nennung des Preises die Verhandlungen beeinflussen würde. „Wenn es eine Bauleitplanung und Baurecht für ein Gebiet gibt, werden die Grundstücke wertvoller, was aber nicht geheimhaltungsbedürftig ist.“
Zu schnell nichtöffentlich
Gewerbetreibende dürften zudem keine Nachteile gegenüber ihren Konkurrenten erfahren. Bei Vergabeentscheidungen sind die Kriterien öffentlich zu benennen, so Schober, die genauen Auswahlgründe jedoch nicht. „Leider machen wir die Erfahrung, dass immer wieder zu oft, zu schnell und zu leichtfertig etwas nichtöffentlich behandelt wird“, sagt Schober. Zum Beispiel sei auch der Haushalt öffentlich vorzuberaten.
In der Gemeindeordnung steht ferner: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen.“ So könne nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben werden, mit wem eine Stelle neu besetzt werde, erklärt Schober.