Bauprojekte: Vorberaten oder nicht?

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Im Grunde war die Tagesordnung des Neudrossenfelder Gemeinderats am Montag sehr überschaubar. Trotzdem dauerte die Sitzung wegen Grundsatzstreitigkeiten eineinhalb Stunden. Ob Bauanträge oder Bauvoranfragen – jedes Mal entspinnt sich eine lange Diskussion.

 
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Dabei ging es einmal mehr um die Frage, ob Bauangelegenheiten immer im entsprechenden Ausschuss vorzuberaten sind oder eben nicht. Gemeinderat Rudi Bock (SPD) stellte gleich zu Beginn der Sitzung den Antrag, die drei Bauvoranfragen auf der Agenda in den Bauausschuss zu verlagern. Üblicherweise ist es Peter Rösch (FW), der nicht müde wird, an die Bedeutung des Bauausschusses zu erinnern.

Nächster Bauausschuss zu spät

Bürgermeister Harald Hübner (CSU) war der Ansicht, dass nichts dagegen spreche, Bauvoranfragen auch kurzfristig auf die Tagesordnung zu setzen. „Im Sinne eines bürgerfreundlichen Handelns sind wir das den Bauherrn schuldig“, sagte Hübner. Es würde zu lange dauern, auf die nächste Sitzung des Bauausschusses zu warten. Die Bauherrn müssten möglichst schnell wissen, ob sie weiterplanen können oder nicht. In zwei Fällen habe die Verwaltung Vorgespräche geführt.

Auch Gemeinderat Franz Klatt (SPD) sagte, er würde sich grundsätzlich vorab mehr Informationen wünschen. Bauanträge hätten sich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung „schon manchmal als prekär erwiesen“. Doch als der Bürgermeister über das weitere Vorgehen abstimmen ließ, lehnte die Mehrheit des Gemeinderats - mit elf zu fünf Stimmen - eine Behandlung in der nächsten Bauausschusssitzung ab.

Exkurs über die Vorschriften

Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Pechgraben und dem Neubau eines Einfamilienhauses am Lerchenfeld wurde letztlich zugestimmt. Jedoch nicht, ohne dass Geschäftsleiter Rainer Schimpf einen längeren Exkurs über die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde machte. Was für eine Dachneigung, was für Dachaufbauten und anderes mehr erlaubt und nicht erlaubt sind, ist darin genau geregelt.

Die Regel anpassen?

Zu genau, fanden etwa Heidemarie Nitsch (FUG) und Harald Kull (FUG). „Wir sollten die Vorschriften lockern“, sagte Nitsch. „Wenn wir sie zu eng fassen, dann baut keiner mehr, und wir wollen ja, dass die Leute bauen.“ Und Kull sagte: „So schließen wir unsere Baulücken nicht.“ Auch Silvia Eichner (CSU) stellte fest, dass die Regeln angepasst werden müssten, wenn immer wieder über Ausnahmen diskutiert werde. Der Bauherr soll nach dem Beschluss des Gemeinderats die Dachform und die Neigung entsprechend der Satzung verändern.

Gegen den Neubau eines Kälberstalles gab es schließlich bis auf eine Gegenstimme keine weiteren Einwände; das Vorhaben wurde bereits mit dem Landratsamt besprochen.

Öffentlich oder nicht

Welche Ausschüsse ein Gemeinde- oder Stadtrat einberuft, wird in der Regel in der Geschäftsordnung am Anfang der Wahlperiode festgelegt. Das erklärt Wilfried Schober vom Bayerischen Gemeindetag auf Nachfrage dieser Zeitung. Grundsätzlich wird laut Schober nach vorberatenden und beschließenden Ausschüssen unterschieden. „Beschließende Ausschüsse sind öffentlich abzuhalten und haben den gleichen Stellenwert wie ein Gemeinderatsbeschluss“, sagt Schober und verweist auf die entsprechenden Artikel in der Gemeindeordnung.

"Größtmögliche Transparenz"

Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist in Artikel 52 festgelegt. „Die Gemeindeordnung setzt auf größtmögliche Transparenz“, betont Schober. Alles sei öffentlich zu behandeln, wenn dem nicht „Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen“. Nach herrschender Rechtsprechung sind das Schober zufolge zum Beispiel sozial- und steuerrechtliche Angelegenheiten, die schützenswert sind. Zu den Ausnahmen gehörten auch Grundstückskäufe der Gemeinde, weil eine Nennung des Preises die Verhandlungen beeinflussen würde. „Wenn es eine Bauleitplanung und Baurecht für ein Gebiet gibt, werden die Grundstücke wertvoller, was aber nicht geheimhaltungsbedürftig ist.“

Zu schnell nichtöffentlich

Gewerbetreibende dürften zudem keine Nachteile gegenüber ihren Konkurrenten erfahren. Bei Vergabeentscheidungen sind die Kriterien öffentlich zu benennen, so Schober, die genauen Auswahlgründe jedoch nicht. „Leider machen wir die Erfahrung, dass immer wieder zu oft, zu schnell und zu leichtfertig etwas nichtöffentlich behandelt wird“, sagt Schober. Zum Beispiel sei auch der Haushalt öffentlich vorzuberaten.

In der Gemeindeordnung steht ferner: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen.“ So könne nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben werden, mit wem eine Stelle neu besetzt werde, erklärt Schober.

 

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