BAT muss keine Subventionen zurückzahlen

Von Katharina Wojczenko
Das BAT-Werk in Bayreuth. Archivfoto: Andreas Harbach Foto: red

Das Unternehmen British American Tobacco hat für den Standort Bayreuth Subventionen bekommen. Dieses Geld darf BAT behalten - auch wenn es in Bayreuth 950 Arbeitsplätze streicht. BAT habe alle Förderbedingungen erfüllt, sagt ein Sprecher des bayerischen Wirtschaftsministeriums.

 
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BAT erhielt vom Wirtschaftsministerium Regionalförderung und Technologieförderung. Im zweiten Topf steckten auch Mittel der EU-Regionalförderung.

Regionalförderung: Arbeitsplätze müssen fünf Jahre erhalten bleiben

Regionalförderung des Wirtschaftsministeriums erhielt BAT zuletzt 1972 für eine Erweiterungsinvestition. "Bei der Regionalförderung ist es Bedingung, dass die Arbeitsplätze, die durch die geförderte Investitionsmaßnahme geschaffen werden, fünf Jahre erhalten bleiben", sagt ein Ministeriums-Sprecher.  Das hat BAT erfüllt.

Technologieförderung: Wertschöpfung muss drei Jahre in Bayern bleiben

Technologieförderung erhielt BAT zwei Mal: Im Zeitraum 1997 bis 2000 für ein neuartiges Verbundsystem bei einer Kraft-Wärme-Kopplung. 2007 schließlich mit 1,3 Millionen Euro aus dem bayerischen Technologieförderprogramm für Neue Werkstoffe, das die EU kofinanzierte.

"Der Verwendungszeitraum ist bereits 2012 abgelaufen", sagt der Ministeriums-Sprecher. Bis dahin war das Geld also ausgegeben.

Ministerium: BAT hat alle Bedingungen erfüllt

Für beide Fälle galten Bedingungen. Eine Rückforderung der Mittel sei weder nötig noch möglich. "Die Projektziele wurden jeweils unter Einhaltung aller zuwendungsrechtlichen Regelungen erreicht", sagt der Sprecher.

Bei beiden Projekten habe BAT in Berichten dargelegt, dass es das Geld dem vorgegebenen Ziel entsprechend eingesetzt habe. Außerdem sei das Ergebnis mindestens drei Jahre dem Freistaat zugute gekommen, was eine weitere Bedingung war.

Die Vorgeschichte:

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