Für viele Maßnahmen gibt es Fördergelder Barrierefrei umbauen: Das muss man wissen

Ein Treppenlift ist eine Möglichkeit, die eigenen vier Wände nachträglich barrierefrei zu machen. Foto: Hiro/dpa Foto: red

Auch im Alter in den eigenen vier Wänden zu wohnen, das wünschen sich viele. Doch dafür muss die Wohnung barrierefrei oder zumindest barrierearm sein. Leserfragen rund um mögliche Umbauten und deren günstige Finanzierung beantworteten bei unserer Telefonaktion Bettina Müller von der Wohnberatung der Stadt Bayreuth und Christopher Gomilar vom Verband der Privaten Bausparkassen. Die Telefone standen während der beiden Stunden kaum einmal still. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Wir wollen unser Bad im eigenen Haus altersgerecht umbauen. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf rund 15.000 Euro. Kann man dafür einen staatlichen Zuschuss bekommen?

Ja. Für Sie käme der Investitionszuschuss aus dem KfW-Programm Nummer 455 „Altersgerecht Umbauen“ infrage. Der Zuschuss beträgt maximal 5.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist, dass bestimmte technische Mindeststandards eingehalten werden und die Baumaßnahmen von einer Fachfirma ausgeführt werden.

Meine Schwiegermutter möchte statt der Badewanne eine Dusche eingebaut haben, weil sie nicht mehr in die Wanne kommt. Sie wohnt zur Miete. Kann man das überhaupt machen?

Grundsätzlich dürfte das kein Problem sein. Aber natürlich muss der Vermieter der geplanten Umbaumaßnahme zustimmen. Eventuell übernimmt der Vermieter das sogar, weil das Bad ohnehin saniert werden muss. Dann könnte er unter Umständen die Kosten auf die Miete umlegen.

Meine Schwiegermutter ist stark gehbehindert und jetzt auf den Rollstuhl angewiesen. Wir müssten Ihr Eigenheim der neuen Situation anpassen. Der Antrag auf Pflegestufe läuft. Welche Förderung können wir für die ziemlich umfangreichen Umbauten bekommen?

Wenn die Pflegestufe genehmigt wurde, kann Ihre Schwiegermutter bei Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für sogenannte Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen von 4.000 Euro bekommen. Sollten ein Treppenlift eingebaut, eventuell Türen verbreitert und Schwellen beseitigt werden müssen, können Sie überdies ein zinsgünstiges Darlehen der KfW in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit oder alternativ einen Investitionszuschuss der KfW von maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit  beantragen. Gegebenenfalls können Sie den geplanten altersgerechten Umbau mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung verbinden. Dann sind die Möglichkeiten der Förderung nach größer.

Unser Vater benötigt einen Treppenlift, um ins Obergeschoss zu kommen, wo sich sein Schlafzimmer befindet. Welche Möglichkeiten gibt es da. Was kostet so etwas im Schnitt?

Welche Variante eingebaut werden kann, hängt von den baulichen Gegebenheiten im Haus ab. Es gibt zum Beispiel einen Plattformlift. Da fährt man mit dem Rollstuhl auf die Plattform und dann nach oben. Das kostet ab 14.000 Euro. Die andere Variante ist der Treppenlift, der auf die Treppe oder an der Wand montiert wird. Ihr Vater würde dabei auf einem Sitz nach oben fahren, und das kostet ab 8.000 Euro.

Wir wollen den barrierefreien Umbau in unserem Haus für unseren behinderten Mieter in Eigenleistung erbringen. Wird das vom Land gefördert? Was muss man dabei beachten?

Für Sie käme eine Förderung bei der Landesbodenkreditanstalt (LaBo) infrage. Das sind Zuschüsse bis zu 11.000 Euro. Vorausgesetzt, Sie bringen für Investitionskosten selbst zehn Prozent der Gesamtkosten auf. Für den Antrag benötigen Sie einen Investitionsplan sowie einen Kostenvoranschlag. Stellen Sie den Antrag möglichst vor Beginn der Baumaßnahme. Zu beachten ist, dass es nur eine Förderung gibt, solange die Fördertöpfe gefüllt sind, und dass die Ausführung als fachgerecht bestätigt wird.

Wir sanieren im nächsten Frühjahr komplett und wollen gleichzeitig Barrierefreiheit schaffen. Worauf kommt es dabei an?

Wenn Sie einmal dabei sind, verbreitern Sie die Türen und beseitigen Sie alle Schwellen. Die Badtür sollte eine Schiebetür haben oder zumindest sich nach außen öffnen lassen. Achten Sie beim WC auf einen höheren Sitz und beim Waschtisch auf Unterfahrbarkeit und einen Wandsyphon. Rutschhemmende Fliesen sind wichtig, eine entsprechende Vorwandinstallation für Haltegriffe sowie Farbkontraste zwischen den verschiedenen Funktionsbereichen.

Wir möchten vorausschauend Barrieren beseitigen. Bisher hat unser Bad eine Badewanne und unser Schlafzimmer ist oben. Was raten Sie uns, und wie kann man das finanzieren?

Wenn Sie ohnehin umfangreich sanieren möchten, dann ziehen sie am besten alle wichtigen Wohnfunktionen auf eine Ebene. Das heißt, nehmen Sie den Schlafraum nach unten. Eventuell können Sie ein vorhandenes, nicht mehr genutztes Kinderzimmer oder Gästezimmer umfunktionieren. Statt der Gästetoilette kann ein barrierefreies Bad mit einer bodengleichen Dusche eingerichtet werden. Sie können ein zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ oder alternativ einen Zuschuss beantragen, wenn Sie den Umbau mit eigenem Geld bezahlen. Gegebenenfalls kommt auch der Zuschuss der LaBo infrage.

Für den Umbau unseres Einfamilienhauses möchten wir KfW-Förderung nutzen. Was ist dabei unbedingt zu beachten?

Grundsätzlich ist ein Antrag auf Förderung - Darlehen oder Zuschuss - vor Beginn der Baumaßnahme über eine Hausbank oder bei einer Bausparkasse zu stellen. Ein Fachmann muss bestätigen, dass die Umbauten fachgerecht ausgeführt worden sind.

Ich habe Multiple Sklerose und bin zu 90 Prozent schwerbehindert. Wir möchten unser Haus verkaufen und eine barrierefreie Eigentumswohnung erwerben. Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?

Sie können die LaBo-Förderung unter gewissen Bedingungen in Anspruch nehmen. Das sind für den Erwerb der Eigentumswohnung Darlehen von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten - höchstens von 150.000 Euro. Die Zinsen betragen ab 0,5 Prozent. Sie müssen förderberechtigt sein, das heißt, 20 Prozent Eigenanteil müssen vorhanden sein. Außerdem sind bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten. Den entsprechenden Antrag stellen Sie beim Landratsamt oder bei der Stadt Bayreuth.

Ich bin pflegebedürftig und habe die Stufe I. Jetzt möchte ich eine kleine Abstellkammer zum vorhandenen Bad dazu nehmen, um mehr Platz zu haben. Außerdem soll eine bodengleiche Dusche eingebaut nehmen. Wie kann ich das bezahlen?

Da Sie eine Pflegestufe haben, bekommen Sie den Zuschuss von 4.000 Euro von Ihrer Pflegekasse. Stellen Sie einen Antrag mit Kostenvoranschlag. Sollte der Umbau mehr kosten, können Sie darüber hinaus die LaBo-Förderung beantragen.

Meine Eltern habe eine Eigentumswohnung im Hochparterre und benötigen eine Rampe zum Eingang. Eine Pflegestufe haben sie noch nicht. Können sie ihren Bausparvertrag für die Finanzierung nutzen?

Grundsätzlich können sowohl das Guthaben als auch das Bauspar-Darlehen dafür eingesetzt werden, da es sich um eine wohnwirtschaftliche Verwendung handelt. Klären Sie jedoch vorher ab, ob eventuell ein Zuschuss infrage kommt. Und beachten Sie, dass gegebenenfalls Genehmigungen eingeholt werden müssen, wenn beispielsweise die Rampe auf öffentliches Gelände führt.

 

 

Wichtige Adressen:

Sozialamt Bayreuth, Wohnberatung (im Aufbau), Tel. 0921/25-1774, bettina.mueller@stadt.bayreuth.de

www.bausparkassen.de

www.kfw.de

www.nullbbarriere.de

 

 

Autor