Vor allem in Pegnitz nimmt die Anzahl der Transparente zu - Rechtlich abgesichert Banner gegen die Stromtrasse

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In Pegnitz zeigen viele Transparente den nach wie vor heftigen Widerstand gegen die geplante Stromtrasse an. Foto: Trenz Foto: red

Auch wenn der genaue Verlauf immer noch nicht feststeht: Der Widerstand der Bürgerinitiativen im geplanten Korridor der Süd-Ost-Stromtrasse erlahmt nicht. Ganz im Gegenteil. Und das ist für jedermann sichtbar. So auch in Pegnitz, wo in den vergangenen Wochen zahlreiche Anti-Trassen-Banner aufgehängt und aufgestellt wurden. Lenken sie nicht Autofahrer ab? Und wie ist um die Genehmigungspflicht bestellt?

 
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Innerorts ist die Sache relativ problemlos, teilt das Landratsamt auf Anfrage mit. Ein Werbeverbot nach Paragraf 33 der Straßenverkehrsordnung bestehe nur, falls Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften massiv gestört oder gefährdet wird. "Eine abstrakte Gefahr reicht aus, die Größe der Banner ist nicht maßgebend", sagt Pressesprecher Michael Benz. Die meisten Banner fallen nicht darunter und seien daher innerorts zulässig. Ob eventuell eine Baugenehmigung, eine Sondernutzungserlaubnis oder eine Nutzungsvereinbarung notwendig ist, prüfe der Träger der Straßenbaulast. Bei Werbetafeln, die größer als ein Quadratmeter sind, ist eine Baugenehmigung notwendig. Bei solchen Anträgen werden das Baureferat der Behörde und das Straßenbauamt gehört, so Benz.

Und wer prüft nun was, wenn geprüft werden muss? Gehe es um die Prüfung gemäß Straßenverkehrsordnung, ist das Landratsamt bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig, sagt Benz. Und ergänzt: "Geht es um eine Sondernutzung oder eine Anbauverbotszone, kümmert sich darum bei Bundes- und Staatsstraßen das Staatliche Bauamt, bei Kreisstraßen unsere Tiefbauverwaltung, bei Gemeindestraßen die jeweilige Kommune."

Dürfen nichts verdecken

Für Pegnitz und Umgebung hat die lokale Bürgerinitiatve keine Genehmigungsanträge beim Landratsamt gestellt. Was auch nicht nötig war. Denn: "Nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes wurden der BI geeignete innerörtliche Standorte mitgeteilt. Die Banner sollen nicht Sichtdreiecke, Knotenpunkte oder Verkehrszeichen verdecken", sagt Benz

Dies bestätigt auch das Rathaus auf Anfrage. 15 Standorte wurden einzeln mit Vertretern der BI und dem geschäftsleitenden Beamten Herbert Lauterbach bei ortsterminen begutachtet und abgesegnet. Und bei den beiden Bannern außerorts in Neudorf und bei Buchau habe man den erforderlichen Abstand zur Bundesstraße von mindestens 20 Metern eingehalten, sagt BI-Sprecher Prof. Markus Bieswanger.

Banner gegen die geplante Stromtrasse gibt es natürlich nur in Pegnitz. Sondern zum Beispiel auch in Goldkronach. Dort sind es allerdings nur deren drei, aktuelle sind nicht geplant, sagt geschäftsleitender Beamter Bernd Dannreuther. Und die Banner, die es gibt, seien abgesprochen und entsprechen den geltenden Richtlinien, sagt Dannreuther.

Übrigens: Beschwerden von Autofahrern, die sich durch diese Banner abgelenkt fühlen, sind weder im Landratsamt noch beim Straßenbauamt bekannt.

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