Es war schon die zweite Beschwerde, die seine Anwälte gegen die Untersuchungshaft aufgesetzt hatten. Und sie war erfolgreich. „Auf die Beschwerde des Beschuldigten hat das Landgericht Bamberg den Haftbefehl des Amtsgerichts Bamberg vom 13. Januar gegen den früheren Chefarzt des Klinikums Bamberg gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg. Allerdings betonen die Ermittler, dass „der dringende Tatverdacht der Vergewaltigung und das Vorliegen eines Haftgrundes für den Erlass eines Haftbefehls nach wie vor bestehen“.