Bamberg, der Erzbischof und die AfD

Archivfoto: Andreas Harbach Foto: red

Im Streit um Morddrohungen gegen den Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat die Alternative für Deutschland (AfD) einen gerichtlichen Teilerfolg errungen. Die Stadt Bamberg darf vorerst nicht mehr behaupten, die Partei selbst habe zu kriminellen Handlungen gegen den Geistlichen aufgerufen, wie aus einem am Sonntag bekannt gewordenen Urteil des Bayreuthers Verwaltungsgerichts hervorgeht.

 
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Die Drohungen waren im November von AfD-Sympathisanten in Kommentarspalten auf der Facebook-Seite der Bundespartei ausgesprochen worden, die später gelöscht wurden. In einer Pressemitteilung hatte sich die Bamberger Stadtspitze daraufhin mit dem Erzbischof solidarisiert und der AfD vorgeworfen, die demokratische Grundordnung anzugreifen und „sogar zu kriminellen Handlungen aufzurufen“.

Richter rügen die Formulierung

Diese Formulierung wurde nun von den Richtern gerügt. Einen deutlich umfangreicheren Unterlassungsanspruch seitens der AfD bestätigten sie jedoch nicht, wie der „Fränkische Tag“ am Wochenende berichtete. Die Partei muss der Zeitung zufolge 90 Prozent der Verfahrenskosten übernehmen, die Stadt Bamberg zehn Prozent.

Hintergrund war eine Äußerung Schicks zu einem möglichen muslimischen Bundespräsidenten. Daraufhin war er in Kommentaren unter einer AfD-Bildmontage mit Hassbotschaften und Morddrohungen überzogen worden. Unter anderem war dort von „Pfaffengesindel“ die Rede, das liquidiert gehöre. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf. Einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Bildmontage zog das Erzbistum zurück.

KNA

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