«Laut Urteilsbegründung waren sowohl Technik als auch Regelwerk nicht ursächlich für das Zugunglück», begründete ein Bahnsprecher das Festhalten an der bestehenden Technik. «Das Gericht hat das Unglück von Bad Aibling einer breiten Analyse mit Sachverständigen unterzogen und festgestellt, dass die Technik funktioniert hat.»
Bahn: Keine technischen Änderungen
Redaktion 08.02.2017 - 08:49 Uhr