Nicht Zeitung gelesen
Auch die Rolle der Badeaufsicht ist am Donnerstag weiter beleuchtet worden. Hat der angeklagte Gemeindearbeiter den Defibrilator richtig eingesetzt? Und hat er statt Aufsicht zu führen, im Kassenhäuschen Zeitung gelesen? Letzteres hat er bereits zum Prozessauftakt verneint. Er habe lediglich einen Katalog mit Schwimmbadbedarf vor sich liegen gehabt. Die Zeugin, die das so gesehen haben will, bleibt aber dabei: Auf dem Tisch habe eine Zeitung gelegen und darauf etwas, das "wie ein Telefonbuch" ausgesehen habe. Der Mann habe auf einem Stuhl gesessen. "Das Becken lag in seiner Blickrichtung." Die Frau, die vernommen wird, ist jene, die auf Bitte der angeklagten Übungsleiterin Eis für die Kinder holen soll. Sie alarmiert als Erste den Bademeister, nachdem die anderen Mädchen die verunglückte Vanessa gefunden haben.
Fachkraft in Teilzeit
Richterin Tettmann versucht, am zweiten Prozesstag zudem zu klären, wie die Gemeinde Himmelkron den Betrieb des Schwimmbades üblicherweise handhabt. Hierzu äußert sich der Kämmerer, der von Verwaltungsseite für das Freibad zuständig ist. Der angeklagte Bauhofmitarbeiter habe die Wasseraufsicht übernommen. Die Betriebsaufsicht habe eine Teilzeitkraft, ein geprüfter Meister für Bäderbetriebe, übernommen. Die Aufsicht im Freibad teilten sich der Angeklagte und ein weiterer Mann aus dem Bauhof sowie freiwillige Kräfte der Wasserwacht.
Rettungsabzeichen abgelaufen
Dass das Rettungsabzeichen in Silber des Angeklagten abgelaufen war, sei "übersehen" worden, räumt der Gemeindevertreter ein. Der Angeklagte habe es aber später, nach dem Unfall, nachgeholt. Die Fachkraft, die hauptsächlich den technischen Betrieb überwachte, habe zehn Stunden in der Woche für die Gemeinde gearbeitet. Der Bayreuther ist ebenfalls als Zeuge geladen. Genaue Vorgaben über seine Tätigkeit wurden ihm nicht gemacht. Er sagt: "Ich bin eingestellt worden, damit jemand da ist, der offiziell das Bad leiten darf."