Bisher habe er dies aus Rücksicht auf die Gefühle der Hinterbliebenen vermieden, sagt Oliver Heinekamp, Rechtsanwalt aus Bayreuth. Aber es sei einfach falsch, den Badeunfall nur mit den Augen der Mutter zu betrachten. „Das Kind ist tot und das ist tragisch“, sagt Heinekamp im Gespräch mit dem Kurier. Die entscheidende Frage sei jedoch: „Kann dafür eine Person strafrechtlich belangt werden?“ Heinekamp meint: „Nein.“ Und es sei eine falsche Vorstellung der Mutter, ein Prozess könne den tragischen Verlust entschädigen.