Badetod: Gericht tendiert zu Prozess

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Sie ertrank im Juli 2014 mit acht Jahren im Himmelkroner Freibad. Die Mutter ringt seitdem darum, dass die verantwortlichen Aufsichtspersonen zur Rechenschaft gezogen werden. Foto: red Foto: red

Im Falle des im Juli 2014 im Himmelkroner Freibad ertrunkenen Mädchens scheint sich doch ein Prozess abzuzeichnen. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth lehnt es ab, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung nur auf dem Strafbefehlswege zu klären.

 
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Seit dem Tod des achtjährigen Kindes kämpft die Mutter darum, dass die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hatte die Ermittlungen zunächst eingestellt und war von einem tragischen Unfall ausgegangen. Über ihren Anwalt erzwang die Mutter über das Oberlandesgericht Bamberg Ende 2015 allerdings eine öffentliche Anklage. Vor Gericht verantworten sollen sich eine der Betreuerinnen der Kindergruppe beim Schwimmbadbesuch und die Badeaufsicht. Die Anklage selbst wurde erst im August 2016 erhoben.

Öffentlich Aufarbeitung notwendig

Doch das juristische Tauziehen ging weiter. Im April 2017 signalisierte das Amtsgericht Kulmbach, es wäre möglich, den Fall mittels Strafbefehl zu behandeln. Eine Urteil würde damit zwar erfolgen, jedoch ohne eine öffentliche Hauptverhandlung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Mutter, die als Nebenklägerin auftritt, lehnten diesen Vorschlag ab. Ihr Anwalt, Gerd Lowack, geht nun davon aus, dass die Anklage "zu 95 Prozent" zugelassen wird. Seine Mandantin wolle sich endlich "rechtlich Gehör verschaffen". Das Zwischenverfahren ziehe sich unter anderem deshalb so lange hin, weil die Gegenseite noch einmal Einsicht in die Krankenunterlagen verlangt habe. Lowack hält eine öffentliche Aufarbeitung des Geschehens für zwingend notwendig. "Alles andere würde dem ganzen Verfahren nicht gerecht."

Anwalt will Freispruch erreichen

Die stellvertretende Oberstaatsanwältin Juliane Krause sagte gegenüber dieser Zeitung: "Wir halten an der Anklage fest und lehnen einen Strafbefehl ab." Der Anwalt eines Beschuldigten setzt sich jedoch für einen Freispruch beziehungsweise eine Einstellung des Verfahrens ein.

Hauptverhandlung steht bevor

Ob und wann ein Prozess stattfindet, entscheidet das Amtsgericht Kulmbach. Vom Sprecher des Amtsgerichts war am Freitag zu hören: "Es wäre bald möglich, eine Entscheidung zu treffen." Jedoch habe einer der Verteidiger jetzt den Antrag auf eine mündliche Erörterung gestellt. Ein solches Rechtsgespräch mit allen Prozessbeteiligten sehe die Strafprozessordnung vor. Wie es danach weitergehe, darüber könne noch keine Aussage getroffen werden. Mit dem Strafbefehlsantrag sei bereits signalisiert worden, dass ein Strafverfahren erfolgreich sein könnte. "Nach dem derzeitigen Stand wird es zu einer Hauptverhandlung kommen."

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