Allerdings: Eine Bestrafung dafür ist nicht möglich, weil für die Verbrechen des Totschlags Verjährung eingetreten ist.
Das Hofer Schwurgericht hat die Mutter der toten Babys von Bad Alexandersbad vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Das Gericht ist gleichwohl überzeugt, dass die 43-Jährige ihre Kinder tötete, indem sie diese bei den Geburten unversorgt ließ und sich dadurch des Todschlags schuldig machte.
Allerdings: Eine Bestrafung dafür ist nicht möglich, weil für die Verbrechen des Totschlags Verjährung eingetreten ist.
Der Gerichtsvorsitzende Matthias Burghardt sagte, die Justiz sei in dem Prozess um die über 25 Jahre zurückliegenden Tötungen der Neugeborenen an ihre Grenzen gestoßen. Burghardt bat im Schwurgerichtssaal um eine Schweigeminute für die toten Kinder, damit „sie wenigstens einmal als Menschen wahrgenommen werden“.
Die Angeklagte wurde nach der Urteilsbegründung aus der Untersuchungshaft entlassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die 53-Jährige angeklagt, sie habe die Säuglinge in den 1980er Jahren nach Hausgeburten unversorgt sterben lassen. Die Leichen waren vor einem Jahr zufällig bei Bauarbeiten entdeckt worden. Die Angeklagte hatte vor Gericht geschwiegen.
Ein ausführlicher Bericht folgt.
sche