Die Staatsanwaltschaft Coburg hat im Fall der in einer Wohnung in Wallenfells im November 2015 gefundenen acht Babyleichen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichtes Coburg erhoben. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.
Acht tote Babys lagen in ihrem Haus in Wallenfels. Trotzdem wird die Mutter Andrea G. (45) nur wegen vierfachen Mordes angeklagt. Bei vier der Babyleichen konnte nicht mehr festgestellt werden, ob sie überhaupt lebensfähig gewesen wären. Auch der Ehemann Johann G. (55) wird angeklagt: wegen Beihilfe.
Die Staatsanwaltschaft Coburg hat im Fall der in einer Wohnung in Wallenfells im November 2015 gefundenen acht Babyleichen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichtes Coburg erhoben. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.
Die Anklage richtet sich gegen die Kindesmutter und den Kindesvater. Der Kindesmutter wird vorgeworfen, im Zeitraum 2003 bis 2013 acht gemeinsame Kinder in der ehelichen Wohnung zur Welt gebracht und hiervon vier Kinder vorsätzlich getötet zu haben.
Dem Kindesvater wird zur Last gelegt, ihr hierbei Hilfe geleistet zu haben, ohne an den Tathandlungen selbst beteiligt gewesen zu sein. Er soll keine direkte Beihilfe zu den Taten geleistet haben, sondern er habe durch „Bestärken“ und „nicht Kümmern“ die Frau bei den Morden bestärkt, so ein Ermittler. Noch vor wenigen Wochen hieß es dort, dass der Vater, salopp gesagt, raus aus der Sache sein soll. Gegen ihn aber liegt kein Haftbefehl vor. Wenn er verurteilt wird, droht ihm eine Strafe von mindestens drei Jahren.
Bei vier der acht Kinder konnte nicht geklärt werden, ob sie tatsächlich gelebt haben und lebensfähig gewesen sind, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Der Verwesungszustand der Leichen sei zu weit fortgeschritten gewesen. Die Frau hatte die Kinder zur Welt gebracht, sie getötet und ihre Leichen später in einem Abstellraum des Einfamilienhauses in Plastiktüten gewickelt versteckt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Angeschuldigte aus sonstigen niedrigen Beweggründen gehandelt haben, um ihr Leben uneingeschränkt von weiteren Kindern fortführen zu können. Der Tatvorwurf lautet gegen die Kindesmutter auf Mord in vier Fällen, gegen den Kindesvater auf Beihilfe zum Mord. Die Kindesmutter befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Sie wurde bereits von einem Psychiater begutachtet.
Das Landgericht Coburg hat nun über die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Coburg zur Hauptverhandlung zu entscheiden.
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