"Auch weiterhin wird nicht jeder Studienplatzbewerber im Fach Medizin zum Zuge kommen, das Verfahren muss aber gerechter werden", ordnete der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Bernhard Kempen, die Entscheidung ein.
Transparenteres System
Der Klägervertreter Michael Schacht sagte, die Entscheidung führe zu einem "deutlich transparenteren System" bei der Vergabe von 60 Prozent der Studienplätze durch die Hochschulen. Weil die Verfassungshüter "zusätzlich zur Abiturnote nun auch die persönliche Eignung als Prüfmaßstab einfordern, werden wir in Zukunft bessere Mediziner bekommen".
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte das Urteil als "das richtige Signal zur richtigen Zeit". Er sieht darin "eine gute Nachricht für viele hochmotivierte junge Menschen, denen der Zugang zum Arztberuf bislang de facto versperrt ist".
Weiche Faktoren
Die Ärzteschaft forderte weitere bundesweit einheitliche Kriterien bei der Zulassung zum Medizinstudium. "Sogenannte weiche Faktoren wie Empathie, soziale Kompetenz und Kommunikationsfreudigkeit können durch ein persönliches Auswahlgespräch festgestellt werden", erklärte Dirk Heinrich, Vorsitzender des Verbandes niedergelassener Ärzte NAV-Virchow-Bund. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sagte der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe), ihr Ministerium werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig prüfen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wies darauf hin, dass es nicht nur in Medizin, sondern in vielen weiteren Studienfächern einen Numerus Clausus gebe, zunehmend auch in den Bildungswissenschaften. "Es kann nicht sein, dass in vielen Lehramtsstudiengängen Studienberechtigte abgewiesen werden, während gleichzeitig über einen zunehmenden Lehrkräftemangel geklagt wird", kritisierte GEW-Vize Andreas Keller.
afp