Zehn Vorlagen aus Nachbargemeinden habe die Aufseßer Verwaltung eingeholt und miteinander und mit den Aufseßer Gegebenheiten verglichen, berichtet Bäuerlein. Alle Gemeinderäte bekamen diese Unterlagen vor rund vier Wochen in die Hand. In der Sitzung sei die Satzung noch einmal gründlich diskutiert und letztlich einstimmig verabschiedet worden, sagt Bäuerlein. Bürgerfreundlich seien daran nun vor allem höhere kommunale Anteile an den Ausbaukosten als in der Mustersatzung vorgesehen – je nach Straßenkategorie liege die Aufseßer Variante zwischen 15 und 20 Prozentpunkten darüber. „Schließlich ist der Gemeinderat nicht nur Erfüllungsgehilfe von Ämtern und Behörden“, betont der Bürgermeister: „Wenn das Landratsamt mit unserem Weg nicht einverstanden sein sollte, geht das Ganze eben den Klageweg.“