Am 15. Juni 2014 klingelt beim Bereitschaftsdienst der Bayreuther Steuerfahndung das Telefon. Eine Frau packt aus. Sie sagt, sie sei Mitarbeiterin in der Praxis für ambulante gynäkologische Operationen und künstliche Bedruchtung. Sie sagt, alle Mitarbeiterinnen hätten regelmäßig ihre Krankenversicherungskarten abliefern müssen. Damit der Chef Behandlungen und Operationen abrechnen konnte, die nie stattgefunden haben. In ihrem Fall eine Entfernung der Gebärmutter. Die Frau hatte schon seit Jahren keine Gebärmutter mehr.