Regionalbischöfin Greiner begrüßt Urteil zum Fach Ethik an Grundschulen Auch Kinder ohne Konfession im Religionsunterricht

Von Elmar Schatz
Das Grundgesetz schützt den konfessionellen Religionsunterricht, das Fach Ethik wird hingegen im Grundgesetz nicht erwähnt - darauf weist Regionalbischöfin Dorothea Greiner hin. Foto: Archiv Lammel Foto: red

Die evangelische Regionalbischöfin Dorothea Greiner (Bayreuth) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig begrüßt, wonach Eltern für ihre konfessionslosen Kinder an Grundschulen keinen Anspruch auf Ethikunterricht haben. Greiner sagt, sogar Kinder ohne Konfession nähmen gerne am Religionsunterricht teil.

 
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Die Regionalbischöfin betont: Das Grundgesetz schützt den konfessionellen Religionsunterricht, das Fach Ethik wird hingegen im Grundgesetz nicht erwähnt. Greiner sagt aber auch: „Eltern können  nicht gezwungen werden, ihr Kind in den Religionsunterricht zu geben“ - und das sei gut. Im evangelischen Kirchenkreis Bayreuth nähmen jedoch Eltern konfessionsloser Kinder gerne ihr Recht in Anspruch, ihr Kind auf Antrag am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen.

Viele evangelische Religionslehrerinnen und -lehrer wüssten gar nicht, welches der Kinder in ihrer Religionsgruppe getauft ist oder als konfessionsloses Kind auf Antrag am Religionsunterricht teilnimmt – weil der Antrag nur einmal gestellt werden muss und dann für die ganze Schulzeit in der besuchten Schulart gilt. Greiner sagt aus eigener Erfahrung: „Sehr oft ist das sogar sehr befruchtend, wenn Kinder, die keine spezifisch christliche Prägung haben, sich im Unterrichtsgespräch einbringen.“

Mit einer Anekdote illustriert Greiner ihren Punkt: In einer ersten Jahrgangsstufe habe es wegen zu geringer Schülerzahl keine Ethikgruppe gegeben. Konfessionslose Eltern hätten dann für ihre Kinder den Antrag auf Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht gestellt. Ein Jahr später, als die Schulleitung Ethik anbieten konnte, seien Kinder und Eltern nicht mehr bereit gewesen, den evangelischen Religionsunterricht zu verlassen.

Wenn Eltern ihre konfessionslosen Kinder in den Religionsunterricht schicken, werde das häufig so begründet: Unser Kind soll die Werte des christlichen Abendlandes kennenlernen. Mein Kind soll sich später selbst entscheiden; es kann sich nur entscheiden, wenn es zunächst die Religion kennengelernt hat.

Laut Greiner ist Religionsunterricht in Bayern für getaufte Kinder Pflichtfach. Ethik ist Ersatz. Dies regele das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. In Bayern sei Ethik Ende der 1960er Jahre eingeführt worden, als sich – vor allem an Gymnasien – Schüler vom Religionsunterricht abgemeldet haben - „nicht zuletzt, um in den Genuss zweier zusätzlicher Freistunden zu kommen“, wie Greiner sagt.

Philosophie- und Ethikunterricht sei wichtig, erklärt der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Kulmbach/Bayreuth. Voraussetzung für das Gelingen eines weltanschaulich neutralen Staates sei, dass „die gemeinsame Wertebasis eben nicht religiös definiert wird“. Heinz J. G. Gremer vom bfg Kulmbach/Bayreuth zitiert aus dem Werk von Ulf Faller, Lehrer naturwissenschaftlicher Fächer an einem Gymnasium: Während die Kreuz-Befürworter „unsere Kultur“ als „christliches Abendland“ etikettierten, zeige die Geschichte, „dass die unsere Gesellschaft bestimmenden Grundwerte viel treffender in Antike und Aufklärung wurzeln“.

Eine 42-jährige dreifache Mutter aus Freiburg hatte vom Land Baden-Württemberg verlangt, Ethik ab Klasse 1 als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten. Ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst benachteiligt. Die Klägerin will nun vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

Mit Material von dpa/epd

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