Der Attentäter aus Ansbach war wegen Suizidversuchen in Behandlung. Seine Therapie wurde jedoch monatelang unterbrochen. Im Januar 2016 sei sie zunächst beendet worden und habe erst vor wenigen Wochen fortgesetzt werden können, sagte die bayerische Sozialministerin Emilia Müller (CSU) in Gmund. Der Antrag auf Fortsetzung sei erst zehn Tage nach dem vorläufigen Ende zu Jahresbeginn gestellt worden. Nachdem ein notwendiges Gutachten eingegangen war, habe das Sozialamt Ansbach die Fortsetzung der Therapie sofort genehmigt. «Allerdings hat sich dieses Gutachten enorm herausgezögert», sagte Müller. Einen Grund dafür konnte sie nicht nennen. Eine Sprecherin der Stadt Ansbach wollte sich dazu nicht äußern.
Quelle: Bayerischer Rundfunk
In der Diskussion um die Weitergabe ärztlicher Gutachten über Flüchtlinge an Sicherheitsbehörden äußerte der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Frank-Jürgen Weise, Vorbehalte. Er verstehe, dass nach dem Anschlag von Ansbach unter Sicherheitsaspekten darüber diskutiert werde. «Eine Empfehlung dazu würde ich dazu aber nicht abgeben.» Die Weitergabe ärztlicher Daten wäre aus seiner Sicht sehr schwerwiegend.
Ein von einer Flüchtlings-Hilfsorganisation beauftragter Therapeut hatte im Februar 2015 den 27 Jahre alten Selbstmordattentäter in einem Gutachten als suizidgefährdet eingestuft. Es sei ihm «durchaus zuzutrauen, dass er selbst seinen Selbstmord noch spektakulär in Szene setzt», hieß es darin.
Für die Betroffenen des Bombenanschlags war am Donnerstagabend ein ökumenischer Gottesdienst in Ansbach geplant. Auch Innenminister Herrmann wollte daran teilnehmen.
dpa
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