Asyl: Sinnloser Eingriff in ein Grundrecht

Von Moritz Kircher
Anerkannt Flüchtlinge müssen eigentlich aus den Gemeinschaftsunterkünften raus und sich eine eigene Wohnung suchen. Archivfoto: Paul Zinken, dpa Foto: red

Die bayerische Staatsregierung will Flüchtlingen künftig für eine gewisse Zeit einen Wohnsitz vorschreiben. Und das auch, wenn deren Asylantrag bereits genehmigt ist und die Menschen sich eigentlich frei im Land bewegen dürften. Die Politik verwendet viel Energie darauf, ein Recht anerkannter Asylbewerber einzuschränken. Das darf sie aber nur, wenn es einen Grund gibt, der das rechtfertigt. Den gibt es aber nicht.

 
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Was will die Staatsregierung erreichen? Sie begründet ihr Vorhaben damit, anerkannte Flüchtlinge besser auf Städte und Dörfer verteilen zu wollen, damit die Integration gelingen kann. Es sollen sich keine Ghettos bilden, weil es die Menschen in die größeren Städte zieht, wo sie unter Landsleuten leben könnten.

Ob Flüchtlinge aber einsam auf dem Land hocken oder zusammen mit anderen Flüchtlingen in der Stadt – es spielt keine Rolle, wenn sich niemand um die Leute kümmert. Möglicherweise ließe sich die Integration, vor allem über Sprachkurse, sogar einfacher vorantreiben, wenn die anerkannten Asylbewerber nicht verstreut auf dem Land leben müssten. In den Städten gibt es dafür die nötigen Einrichtungen. Auf dem Land bleibt die Arbeit dann weiterhin an den Helferkreisen hängen, die sowieso schon überlastet sind.

Statt sinnlos Grundrechte einzuschränken, sollte der Staat sich lieber um die Integration der Menschen kümmern.