Eine Krankschreibung (AU-Bescheinigung) sei lediglich eine Prognose vom Arzt, sagt Fenimore von Bredow, Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Bei hochinfektiösen Diagnosen empfiehlt es sich jedoch, den ärztlichen Rat einzuhalten, um keine Kollegen anzustecken. Kehren Arbeitnehmer vorzeitig zurück, sei es sinnvoll, den Arbeitgeber rechtzeitig vorher zu informieren. Dann sind etwa Unfälle auf dem Weg zur Arbeit zweifelsfrei über die Berufsgenossenschaft abgesichert. Das letzte Wort hat in solchen Fällen aber der Arbeitgeber. Da er eine Fürsorgepflicht hat, kann er Mitarbeiter auch wieder nach Hause schicken, wenn sie noch offensichtlich arbeitsunfähig sind und trotzdem zum Dienst erscheinen. dpa