Anti-Asyl-Schild: Mann verurteilt

Von Sophie Rohrmeier und Kerstin Fritzsche

Im Prozess vor dem Amtgericht Wunsiedel um das Schild "Asylanten müssen draußen bleiben" verurteilte Richter Roland Kastner einen Laden-Besitzer aus Selb wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 55 Euro. Weil er die Geldstrafe, die ihm auferlegt wurde, nicht akzeptierte, musste der 54-Jährige am Donnerstag vor Gericht. Er hatte im Sommer in seinem Laden das Schild mit der Aufschrift "Asylanten müssen draußen bleiben" aufgestellt.

 
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«Hunde müssen draußen bleiben» - diesen Satz liest man oft auf Schildern neben mehr oder weniger niedlichen Hundebildern, an Metzgereien zum Beispiel. Auch ein Mann aus dem oberfränkischen Selb hatte in seinem Schaufenster so ein Schild aufgestellt, auf dem ein Hund zu sehen war, ein Boxer. Doch daneben stand: «Asylanten müssen draußen bleiben.» Dafür ist der 54-Jährige jetzt wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

«Der Knackpunkt ist der Hund», sagt Richter Roland Kastner im Amtsgericht Wunsiedel am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung. «Sie hätten ohne Probleme an ihre Tür schreiben können: "Asylanten haben hier nichts zu suchen" - ohne den Hund.» Das, sagt der Richter, wäre noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung gewesen. Aber mit dem Bild von einem Hund sieht die Sache für das Gericht anders aus.

Der Mann, der das Schild in seinem Ladenfenster aufgestellt hat, sagt nichts. Der selbstständige Handelsvertreter mit grauem Schnauzer sitzt ruhig da und lässt andere über sich sprechen. Sein Anwalt verweist in seinem Plädoyer auf das Recht auf Meinungsfreiheit. Seit zehn Jahren sei sein Mandant mit einer Russin zusammen, er habe Freunde, die Ausländer sind. Er sei kein Rassist, zitiert er seinen Mandanten. Er habe sich bei dem Schild nicht viel gedacht.

«Hunde gelten als unrein», sagt hingegen der Staatsanwalt. Deshalb dürften sie nicht in Lebensmittelläden. Auf einem Schild, das sonst dafür da ist, Hygienevorschriften zu wahren, das Wort «Hunde» mit «Asylanten» zu ersetzen, sei eine böswillige Herabwürdigung einer abgrenzbaren Gruppe - Asylbewerber, die in Deutschland Schutz suchen.

"Welche Asylanten denn?"

«Welche Asylanten sind denn gemeint?», fragt daraufhin der Anwalt. Kriegsflüchtlinge oder «Wirtschaftsasylanten»? Die Gruppe sei nicht abgrenzbar. Das Wort «Asylant» wird im offiziellen Sprachgebrauch nicht verwendet und von vielen als abwertend empfunden. Menschen mit einem laufenden Anerkennungsverfahren sind im Duktus der Behörden Asylbewerber, bereits anerkannte werden als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge bezeichnet.

Mit Menschen, die er für «Asylanten» hielt, habe er negative Erfahrungen gemacht, hatte der Ladeninhaber der Polizei bei seiner Vernehmung gesagt. Im Straßenverkehr und in dem Laden, den er früher hatte. Dort hätten zwei Männer einen Joint geraucht, obwohl er brennbares Material im Raum hatte. Solche Leute brauche er nicht in seinem Geschäft, diesen Satz des Mannes hält die Polizei fest. Ausländerfeindlichkeit stritt er ab. Sein Mandant, sagt der Anwalt, habe aus Sorge um sein Geschäft gehandelt.

In der Schwebe bleibt, was der Mann wollte

Als die Polizei im August zu dem Mann fährt und ihm vom Vorwurf der Staatsanwalt berichtet, hat der das Schild schon aus dem Fenster genommen. Die Medien hatten berichtet. «Er war von den Socken, welche Lawine sich da medial entwickelt hat», sagt ein Polizist als Zeuge. «Ich hab' ihm abgenommen, dass das nicht seine Intention war.» In der Schwebe bleibt, was der Mann aus Sicht des Beamten nicht wollte: die Aufmerksamkeit der Medien - oder eine Gruppe Menschen mit Hunden gleichsetzen.

Die Folgen treffen auch den Ladeninhaber selbst. Sein Anwalt sagt, jemand habe Kot an dessen Fenster geschmiert, Radmuttern am Auto gelockert - diese Vorwürfe sind aber nicht Teil dieses Prozesses. Auf Facebook wird der Mann als Rassist und «Vollpfosten» beschimpft, die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen einen namentlich bekannten Beleidiger ein - wegen mangelnden öffentlichen Interesses. «Das kann den Eindruck erwecken, dass möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen worden ist», sagt Richter Kastner. Er verwarnt den 54-Jährigen schließlich in seinem Urteil.

Geldstrafe geht an Kindergärten

Der 54-Jährige muss nun 1800 Euro an zwei Kindergärten zahlen. Erfüllt er die Auflage nicht, wird eine Strafe von 4950 Euro fällig. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 6600 Euro gefordert, der Anwalt Freispruch. «Ihr Verhalten muss geeignet gewesen sein, die Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen», begründet der Richter das Urteil. Das sei der Fall gewesen. «Sie haben mit Sicherheit nicht damit gerechnet, dass das Schild so hohe Wellen schlagen wird», fährt Kastner fort. «Das ist aus meiner Sicht - ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - auf Dummheit zurückzuführen.»

Per Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Hof eine Geldstrafe für den Mann aus Selb beantragt. Diese wollte der Geschäftsmann aber nicht akzeptieren - warum nicht, ist nicht bekannt. deshalb musste er sich nun vor dem Amtsgericht Wunsiedel verantworten.

Lange Prüfung

Die Prüfung, ob hier ein Fall von Volksverhetzung vorliegt, dauerte lange. Die Behörden nahmen zunächst an, die Sache könnte eventuell auch unter das Hausrecht des Mannes fallen, also dass er selbst entscheiden kann, wen er in sein Geschäft lässt und bedient. Dann hätte aber auch noch der Straftatbestand der Beleidigung vorliegen können.

Empörung deutschlandweit

Das Schild hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Der Mann selbst wollte die Angelegenheit nicht kommentieren und sagte nur: "Ich erkläre momentan noch gar nichts." Stattdessen gab er dem Bürgermeister von Selb, Ulrich Pötzsch, ein Schriftstück, so dass dieser eine Erklärung abgab. Darin hieß es, die Sache habe "keinerlei rassistischen oder rechtsradikalen Hintergrund".

Außerdem später bedauerte der Mann, das Schild aufgestellt zu haben. Er habe einfach nicht nachgedacht.

Freiheitsstrafe für Volksverhetzung

Volksverhetzung kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Die ganze Vorgeschichte lesen Sie hier.

 

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