«Welche Asylanten sind denn gemeint?», fragt daraufhin der Anwalt. Kriegsflüchtlinge oder «Wirtschaftsasylanten»? Die Gruppe sei nicht abgrenzbar. Das Wort «Asylant» wird im offiziellen Sprachgebrauch nicht verwendet und von vielen als abwertend empfunden. Menschen mit einem laufenden Anerkennungsverfahren sind im Duktus der Behörden Asylbewerber, bereits anerkannte werden als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge bezeichnet.
Mit Menschen, die er für «Asylanten» hielt, habe er negative Erfahrungen gemacht, hatte der Ladeninhaber der Polizei bei seiner Vernehmung gesagt. Im Straßenverkehr und in dem Laden, den er früher hatte. Dort hätten zwei Männer einen Joint geraucht, obwohl er brennbares Material im Raum hatte. Solche Leute brauche er nicht in seinem Geschäft, diesen Satz des Mannes hält die Polizei fest. Ausländerfeindlichkeit stritt er ab. Sein Mandant, sagt der Anwalt, habe aus Sorge um sein Geschäft gehandelt.
In der Schwebe bleibt, was der Mann wollte
Als die Polizei im August zu dem Mann fährt und ihm vom Vorwurf der Staatsanwalt berichtet, hat der das Schild schon aus dem Fenster genommen. Die Medien hatten berichtet. «Er war von den Socken, welche Lawine sich da medial entwickelt hat», sagt ein Polizist als Zeuge. «Ich hab' ihm abgenommen, dass das nicht seine Intention war.» In der Schwebe bleibt, was der Mann aus Sicht des Beamten nicht wollte: die Aufmerksamkeit der Medien - oder eine Gruppe Menschen mit Hunden gleichsetzen.
Die Folgen treffen auch den Ladeninhaber selbst. Sein Anwalt sagt, jemand habe Kot an dessen Fenster geschmiert, Radmuttern am Auto gelockert - diese Vorwürfe sind aber nicht Teil dieses Prozesses. Auf Facebook wird der Mann als Rassist und «Vollpfosten» beschimpft, die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen einen namentlich bekannten Beleidiger ein - wegen mangelnden öffentlichen Interesses. «Das kann den Eindruck erwecken, dass möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen worden ist», sagt Richter Kastner. Er verwarnt den 54-Jährigen schließlich in seinem Urteil.
Geldstrafe geht an Kindergärten
Der 54-Jährige muss nun 1800 Euro an zwei Kindergärten zahlen. Erfüllt er die Auflage nicht, wird eine Strafe von 4950 Euro fällig. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 6600 Euro gefordert, der Anwalt Freispruch. «Ihr Verhalten muss geeignet gewesen sein, die Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen», begründet der Richter das Urteil. Das sei der Fall gewesen. «Sie haben mit Sicherheit nicht damit gerechnet, dass das Schild so hohe Wellen schlagen wird», fährt Kastner fort. «Das ist aus meiner Sicht - ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - auf Dummheit zurückzuführen.»
Per Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Hof eine Geldstrafe für den Mann aus Selb beantragt. Diese wollte der Geschäftsmann aber nicht akzeptieren - warum nicht, ist nicht bekannt. deshalb musste er sich nun vor dem Amtsgericht Wunsiedel verantworten.
Lange Prüfung
Die Prüfung, ob hier ein Fall von Volksverhetzung vorliegt, dauerte lange. Die Behörden nahmen zunächst an, die Sache könnte eventuell auch unter das Hausrecht des Mannes fallen, also dass er selbst entscheiden kann, wen er in sein Geschäft lässt und bedient. Dann hätte aber auch noch der Straftatbestand der Beleidigung vorliegen können.
Empörung deutschlandweit
Das Schild hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Der Mann selbst wollte die Angelegenheit nicht kommentieren und sagte nur: "Ich erkläre momentan noch gar nichts." Stattdessen gab er dem Bürgermeister von Selb, Ulrich Pötzsch, ein Schriftstück, so dass dieser eine Erklärung abgab. Darin hieß es, die Sache habe "keinerlei rassistischen oder rechtsradikalen Hintergrund".
Außerdem später bedauerte der Mann, das Schild aufgestellt zu haben. Er habe einfach nicht nachgedacht.
Freiheitsstrafe für Volksverhetzung
Volksverhetzung kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Die ganze Vorgeschichte lesen Sie hier.