Anklage: Tod durch K.O.-Tropfen

Symbolfoto: Achim Scheidemann/dpa Foto: red

Fast ein Jahr nach dem Drogentod eines Mannes nach einer Party in Bamberg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 24-Jährigen erhoben.

 
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Die Behörde wirft dem Mann Mord und versuchten Mord vor. Der 24-Jährige soll Ende Dezember 2014 zu einer Party eine Flasche Gammabutyrolacton (GBL) - auch als „Liquid Ecstasy“ oder „K.O.-Tropfen“ bekannt - mitgebracht und nicht verhindert haben, dass Partygäste die Droge nahmen. Ein 27-Jähriger starb wenige Tage später, ein 24-Jähriger überlebte nur aufgrund rechtzeitiger künstlicher Beatmung.

Der 24-Jährige hatte die hochkonzentrierte Droge den Ermittlungen zufolge zu der Party in der Wohnung des 27-Jährigen mitgebracht und auf den Wohnzimmertisch gestellt. Zwei Gäste tranken von der Flüssigkeit. Beide verloren das Bewusstsein und bekamen lebensgefährliche Atembeschwerden. Ein Mitbewohner erkannte den kritischen Zustand der beiden, löste die Party auf und rief den Notarzt. Der 27-Jährige hatte jedoch einen Atemstillstand erlitten und dadurch einen irreversiblen Hirnschaden. Er starb an Heiligabend im Krankenhaus. Der 24-Jährige konnte gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft warnt vor den großen Gefahren, die von der illegalen Droge GBL ausgehen. Der Stoff werde in der Industrie als Lösungsmittel und Arzneigrundstoff verwendet. Bereits in geringer Überdosierung könne die Substanz zu Atemstillstand führen. Alkohol, Medikamente oder andere Drogen erhöhten die Gefahr.

dpa

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