Es liegt eine Urkunde der Post vor
Doch das Schöffengericht unter Vorsitz von Torsten Meyer konnte dem mutmaßlichen Täter nicht den Prozess machen: Er erschien nicht als Angeklagter, obwohl ihm die Anklage und die Ladung zum Prozess vom Postboten persönlich überbracht worden war. Dem Gericht liegt eine Zustellungsurkunde vor. Verteidiger Johannes Driendl erklärte dem Gericht, er habe versucht, zu seinem Mandanten Kontakt aufzunehmen, der habe sich jedoch nicht gemeldet.
Aufschluss bracht ein Schreiben der Regierung von Oberfranken: Der 26-jährige Asylbewerber habe die Aufnahmeeinrichtung in Bamberg, wo er zuletzt untergebracht gewesen war, unbemerkt verlassen – mit unbekanntem Ziel. Es ist nicht bekannt, ob er nach Russland oder nach Israel zurück ist oder ob er nur untergetaucht ist.
Das Schöffengericht stellte das Verfahren vorläufig ein und stellte gleichzeitig einen Haftbefehl aus: Sollte der Mann wieder in Deutschland aufgegriffen werden, wird die Akte wieder geöffnet.