Richterin lässt ihn zur Urteilsverkündung von der Polizei vorführen - Zehn Monate Bewährungsstrafe Angeklagter gesteht Angriff mit Scherbe

Von Manfred Scherer
Foto: Britta Pedersen dpa/Archiv Foto: red

Erst stritt er ab. Dann erschien er nicht mehr vor Gericht und landete in der Arrestzelle der Polizei. Dann legte er ein Geständnis ab. Für den Angriff mit einer Flaschenscherbe gegen einen 16-jährigen Jugendlichen in einem Ort im Fichtelgebirge ist ein 29-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

 
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Wie berichtet, beging der Angeklagte, der Kurde ist, die Tat im Verlauf eines Sommerfestes im vergangenen Jahr. Zum Prozessbeginn vor eineinhalb Wochen stritt der Mann, der kein Wort deutsch spricht, die Vorwürfe der Anklage ab. Demnach schwelte zwischen ihm und einem 12-Jährigen ein Streit, der nach Angaben eines unbeteiligten Zeugen offenbar um das Flaschensammeln in der Gemeinde ging. Während des Streits soll der Angeklagte dem 12-Jährigen mit einer Halsabschneide-Handbewegung bedroht und ihm den Arm herumgedreht haben.

Als der ältere Bruder des 12-Jährigen später in den Streit eingriff, erlitt er in dem Handgemenge eine Verletzung am Unterarm - hervorgerufen durch eine Flaschenscherbe. Zunächst bestritt der Angeklagte den Körperverletzungsvorsatz und behauptete, die Verletzung sei entstanden, weil der 16-Jährige ihm unglücklich in die Scherbe hineingelaufen sei. Weil der verletzte Jugendliche zum Prozessauftakt nicht als Zeuge geladen war, musste Amtsrichterin Christiane Breunig einen Fortsetzungstermin ansetzen.

Zu diesem Termin erschein der verletzte Zeuge, jedoch nicht der Angeklagte. Die Richterin entschied, der Zeuge könne trotz Abwesenheit des Angeklagten vernommen werden, weil der Angeklagte ja bereits zur Sache vernommen worden war. Der Zeuge berichtete, er sei von dem Kurden mit der Scherbe attackiert und verletzt worden. Belegt wurde die Verletzung auch durch ein ärztliches Attest.

Eine Urteilsverkündung war bei dem zweiten Verhandlungstermin ohne den Angeklagten nicht möglich, so dass die Richterin einen weiteren Termin ansetzte und die Vorführung des Kurden durch die Polizei anordnete. Der Mann wurde nun am Vorabend des dritten Prozesstermins festgesetzt.

Die Nacht in der Arrestzelle hatte Folgen: Offensichtlich beeindruckt, legte er noch vor der Urteilsverkündung ein Geständnis ab, erklärte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.

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