Angeklagte erscheint nicht vor Gericht

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Das Urteil lautet: Strafunfähig. Foto: dpa Foto: red

Sie wollte eine mildere Strafe, kam aber nicht zur Gerichtsverhandlung. Jetzt muss eine 33-Jährige wegen Betrugs vier Monate in Haft. Obwohl sie ein kleines Kind hat.

 
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Die Angeklagte kommt nicht. Vor dem Landgericht Bayreuth war eine 33-Jährige aus dem südlichen Landkreis am Montag wegen Betrugs geladen. Sie hatte unter falschem Namen Weihnachtsdeko im Wert von rund 150 Euro bestellt und nach Lieferung nicht bezahlt. Dafür war sie im August vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ohne Bewährung. Sie war schon einschlägig vorbestraft gewesen. Sieben Vorstrafen stehen in ihren Akten. Einmal musste sie sogar eine Haftstrafe absitzen. Darum hatte es keine Bewährungsstrafe gegeben, sagt ihr Verteidiger auf Kurier-Nachfrage. Nun hatte er Berufung eingelegt, um trotzdem eine Bewährung zu erreichen. „Meine Mandantin hat ein kleines Kind“, sagt er.

Es liegt keine Entschuldigung vor

Doch eine halbe Stunde nach Verhandlungsbeginn ist die Frau noch immer nicht gekommen, eine Entschuldigung per Telefon oder schriftlich liegt dem Gericht nicht von ihr vor. Ihr Verteidiger hat schon mehrfach in den vergangenen Tagen versucht sie telefonisch zu erreichen. Erfolglos. Am Montagmorgen erfährt er beim Einwohnermeldeamt ihre neue Adresse, fährt vorbei, aber trifft sie auch dort nicht an.

Die Ladung zur Verhandlung war an ihre alte Adresse gegangen, zurückgekommen und dann öffentlich im Gericht ausgehängt worden. „Die Angeklagte hat Berufung eingelegt, kümmert sich aber um nichts und erscheint unentschuldigt nicht, obwohl sie ordnungsgemäß geladen war“, kritisiert der Staatsanwalt. Er plädiert dafür, die Berufung zu verwerfen.

Verteidiger will Terminverschiebung

Der Verteidiger sieht es etwas anders und plädiert für eine Terminverschiebung, da seiner Mandantin die Ladung nicht selbst zugestellt werden konnte. „Sie wusste nichts von der Verhandlung“, ist er überzeugt.

„Wer etwas will und wie in dem Fall Berufung einlegt, muss erreichbar sein“, sagt Richter Werner Kahler. Außerdem liege keine Entschuldigung vor. Und wenn ein Angeklagter unter der zuletzt genannten Adresse nicht erreichbar ist, komme es eben zur öffentlichen Zustellung. Das heißt, die Ladung wird im Gericht ausgehängt und die Angeklagte hat sich darüber zu informieren. „Damit hat es sich“, sagt Kahler und entspricht der Forderung des Staatsanwaltes. Die Berufung wird verworfen und das Urteil des Amtsgerichtes gilt: vier Monate Haft ohne Bewährung.

Jetzt Ladung zum Haftantritt

„Meine Mandantin erhält nun eine Ladung zum Haftantritt und muss die Strafe absitzen“, sagt der Verteidiger nach der Verhandlung. Ein bisschen ärgert ihn das Verhalten der Frau schon. „Sie legt Berufung gegen das erste Urteil ein und nun kommt sie einfach nicht“, sagt er kopfschüttelnd.

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