Die Angeklagte kommt nicht. Vor dem Landgericht Bayreuth war eine 33-Jährige aus dem südlichen Landkreis am Montag wegen Betrugs geladen. Sie hatte unter falschem Namen Weihnachtsdeko im Wert von rund 150 Euro bestellt und nach Lieferung nicht bezahlt. Dafür war sie im August vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ohne Bewährung. Sie war schon einschlägig vorbestraft gewesen. Sieben Vorstrafen stehen in ihren Akten. Einmal musste sie sogar eine Haftstrafe absitzen. Darum hatte es keine Bewährungsstrafe gegeben, sagt ihr Verteidiger auf Kurier-Nachfrage. Nun hatte er Berufung eingelegt, um trotzdem eine Bewährung zu erreichen. „Meine Mandantin hat ein kleines Kind“, sagt er.