Was solche Genehmigungen für Ärger machen können, das weiß man im Rathaus sehr wohl. Immer wieder werden bei Sammlungen Container ganz einfach auf Privatgrundstücke gestellt, ohne dass die Eigentümer informiert waren, sagt Oppold. „Leider.“ Viel tun kann die Stadt nach Angaben des Pressesprechers gegen die wilden Container-Aufsteller nicht. Wenn die Behälter auf privaten Flächen stehen, ist das die Sache des Grundstückseigentümers. Und solche Sammlungen grundsätzlich verbieten? Das wäre nur möglich, wenn dem Antragsteller Unzuverlässigkeit nachgewiesen werden kann, sagt Oppold. „Das bestreiten diese Unternehmen in aller Regel, und ein Verbot würde eine juristische Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang nach sich ziehen.“ Bayreuth bleibt also vorsichtig, mehrere andere Kommunen führen zurzeit aber Rechtsstreitigkeiten gegen Altkleidersammler. Und sind weniger zimperlich. Im rheinland-pfälzischen Trierweiler hat die Gemeinde jüngst drei Container des Frankfurter Textilverbunds zwangsräumen lassen. Im unterfränkischen Gemünden scheiterte ein Altkleidersammler mit einer Klage. Er wollte Container, die Supermärkte von ihren Parkplätzen entfernen ließen, zurückhaben.