Als Nebenstrafe: Führerschein weg

Von Elmar Schatz
Silke Launert (CSU) sieht im Führerscheinentzug eine besonders wirksame Strafe. Foto: red Foto: red

Führerschein weg - wenn einer seine Faust nicht unter Kontrolle hat: Die oberfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert erklärt in diesem Interview diese zusätzliche Strafe; der Bundestag arbeitet an einer entsprechenden Änderung.

 
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In welchen Fällen soll der Führerschein als Strafe entzogen werden?

Silke Launert: Es gibt keine Vorgaben, der Führerscheinentzug soll bei allen Straftaten als Nebenstrafe möglich sein. Entscheidend ist der Richter, er muss eine angemessene Strafe für die Tat finden. Bisher konnte er sich nur entscheiden zwischen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Wie lange kann der Führerschein bei Unterhaltsverweigerung maximal entzogen werden?

Launert: Zwischen einem Monat und sechs Monaten. Auch da hat der Richter wieder Spielraum. Es gibt keine Vorgaben.

Warum ist Führerscheinentzug erforderlich, auch wenn es sich nicht um ein Verkehrsdelikt handelt?

Launert: Weil wir auch den Straftätern beikommen müssen, die sich von einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe nicht beeindrucken lassen. Gerade bei Geldstrafen ist es häufig so, dass am Ende nicht der Täter selbst, sondern nahe Angehörige einspringen und zahlen. Und vermögenden Tätern tun selbst hohe Tagessätze nicht weh.

Und Gefängnis?

Launert: Das wirkt auch nur bedingt. Zum einen muss schon viel passieren bis eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Zum anderen werden gerade bei mittleren Delikten die Freiheitsstrafen oft zur Bewährung ausgesetzt. Dies wird dann aber von vielen Tätern wie ein Freispruch empfunden.

Ein Beispiel?

Launert: Einer der sich immer wieder prügelt, der wird nicht gleich ins Gefängnis kommen. Der kriegt mehrmals hintereinander einen Warnschuss in Form einer Geldstrafe und später kommt es zu einer kurzen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Auch das ist noch nicht unbedingt spürbar. Mit einem Führerscheinentzug kann das schon ganz anders aussehen.

Der Richtervorbehalt bei Blutentnahme soll eingeschränkt werden, nun hat aber das Verfassungsgericht diesen 2007 bekräftigt; wird die Neuregelung verfassungsfest sein?

Launert: Ich sehe da keine verfassungsrechtlichen Probleme, weil das Bundeverfassungsgericht ja selbst gesagt hat, dass der Richtervorbehalt nicht zwingend erforderlich ist.

Geht es darum, was praktikabel ist?

Launert: Ja, darum geht es. Vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht war es Praxis, dass die Polizisten die Blutentnahme selbst angeordnet haben. Dies war praktikabel, weil ein Richter nachts schwer zu erreichen ist und er sich dann sowieso auf die Aussage des Polizisten verlassen muss und entsprechend die Anordnung trifft. Gerade bei einem Massendelikt wie der Trunkenheitsfahrt ist diese Handhabe sinnvoll und entlastet die Justiz und Polizei. Es gibt ja hinterher Überprüfungsmöglichkeiten. Der Täter wird dadurch also nicht schutzlos gestellt.

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