Rheinland-Pfalz stellt bereits Regelanfrage
Das Thema ist nicht neu. Das Land Rheinland-Pfalz stellt bereits seit längerem bei jedem Antrag auf Ausstellung eines Waffenscheines eine Regelanfrage beim Landeskriminalamt und beim Landesamt für Verfassungsschutz und fordert eine bundeseinheitliche Regelung.
Der Bundesrat sprach sich auf Initiative des schwarz-grün regierten Hessen bereits im Sommer dafür aus, doch der Bundestag befasste sich mit dem Thema bislang nicht.
Der „Reichsbürger“ in Georgensgmünd hatte 30 Waffen
Als vor rund sechs Wochen ein sogenannter „Reichsbürger“ im mittelfränkischen Georgensgmünd einen Polizisten erschoss, flammte die Debatte erneut auf. Denn der Mann war im Besitz von 30 Waffen.
Allein in Bayern gibt es nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 1700 Anhänger der „Reichsbürger“-Szene, etwa 340 von ihnen besitzen entweder scharfe Waffen oder Schreckschusswaffen.
In Baden-Württemberg gibt es rund 650 „Reichsbürger“, eine „niedrige zweistellige Zahl“ sei bewaffnet. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte diese Zahlen ein „Alarmsignal“, Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) forderte als Konsequenz eine konsequente Entwaffnung der Szene – durch eine Regelanfrage bei BKA und Verfassungsschutzämter sollten die Extremisten ausgesiebt werden.
Das allerdings geht der Union zu weit. Eine Regelanfrage für alle Waffenhalter sei „überzogen“, es reiche, wenn die Sicherheitsbehörden gezielt nach „Reichsbürgern“ suchen, sagt der Innenexperte der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU).
Erste Länder praktizieren dies bereits. So erließ der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) Mitte November einen Erlass, wonach als „Reichsbürger“ identifizierte Besitzer einer Waffe pauschal als „waffenrechtlich unzuverlässig“ angesehen werden sollen.
Damit kann ihnen nach dem geltenden Waffenrecht der Besitz der Waffe entzogen werden. „Wenn Reichsbürger unumwunden erklären, dass die deutschen Gesetze für sie nicht gelten, können wir ihnen auch nicht erlauben, mit Waffen umzugehen.“
Ein anderes Problem ist allerdings, dass die Behörden nicht wissen, wie viele Waffen die einzelnen Personen besitzen. Zwar gibt es seit 2013 ein nationales Waffenregister, aber es erfasst nur die legal erworbenen Waffen. Ob sich auch unrechtmäßige Waffen im Besitz der „Reichsbürger“ befinden, ist den Behörden nicht bekannt.