Brunner Bäckerei seit 1. August am Sonntag nur noch drei Stunden geöffnet Abmahnung wegen Sonntagsverkauf

Von Amelie Wollny
Draußen sitzen, einen Kaffee schlürfen, dazu ein Stück Kuchen: In Auerbach bei der Brunner Bäcker-Filiale ist das am Sonntag nicht mehr möglich. Da hat der Bäcker nur noch drei Stunden offen – nicht ganz freiwillig. Foto: Trenz Foto: red

Sieben Tage die Woche verkaufte die Bäckerei Brunner von früh bis spät ihre Waren. Damit ist seit August Schluss: Das Unternehmen bekam eine Abmahnung von der Wettbewerbszentral, weil es neben dem Cafe-Betrieb in einigen seiner 90 Filialen am Sonntag auch Bäckereiwaren über die Theke verkauft hat – was so nicht erlaubt ist. Für Brunner eine ärgerliche Angelegenheit. „Das trifft uns wirklich sehr“, sagt Petra Zimmert von der Verkaufsleitung.

 
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Seit 2006 ist der Ladenschluss Ländersache, Bayern blieb im Vergleich zu zum Beispiel Berlin oder Hessen konservativ, die letzte Änderung gab es im Jahr 1996. Im bayerischen Arbeitszeitgesetz, sagt Florian Schmid vom Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberpfalz in Regensburg, steht, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen eigentlich gar nicht arbeiten dürfen – aber: „Für Bäcker und Konditoren gilt: Bis zu drei Stunden dürfen sie am Sonntag ihre Ware herstellen, austragen oder verkaufen.“ Einige Bäckereien nutzen ein Schlupfloch: Neben dem Verkauf von Backwaren über die Theke haben sie einen Cafe-Betrieb, mit Stühlen, Tischchen, Speisekarte und Kaffee. „Und für die Gastronomie gelten wieder andere Regeln“, sagt Schmid. Die dürfen deswegen länger als drei Stunden am Sonntag arbeiten.

Der in Weiden ansässige Brunner Bäcker hatte beispielsweise bei einer Filiale in Auerbach dieses Modell angewandt – wofür sie von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurden. „Wir haben von ihnen einen Hinweis bekommen, dass wir sonntags keine Backware verkaufen dürfen“, sagt Zimmert. „Man hat uns eine Frist bis zum 1. August gesetzt." Seitdem haben die Filialen am Sonntag nur von 8 bis 11 Uhr geöffnet. „Für uns ist das schon sehr schade“, sagt Zimmert, „der Sonntag war unser umsatzstärkste Tag.“

Die Wettbewerbszentrale ist eine unabhängige Beschwerdestelle. Jeder Bürger kann sich an die Zentrale wenden, wenn ihm ein Verstoß eines Unternehmens auffällt, die Anwälte bearbeiten die Hinweise dann und weisen die Geschäfte auf ihre Verfehlungen hin. Die zuständige Anwältin aus München war in dieser Woche nicht zu erreichen.