Abgasskandal: 30 Verfahren am Landgericht

Von Peter Engelbrecht
Das Landgericht Bayreuth befasst sich mit dem Diesel-Abgasskandal. Symbolfoto: Archiv/dpa Foto: red

Im VW-Abgasskandal hat das Landgericht Bayreuth einen Händler dazu verurteilt, einem Autokäufer Schadenersatz zu zahlen und das betreffende mangelhafte Fahrzeug zurückzunehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rund 30 entsprechende Zivilverfahren sind derzeit beim Landgericht anhängig, berichtete Pressesprecher Clemens Haseloff.

 
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Ein Dieselfahrzeug, das die Abgasgrenzwerte für Stickoxide aufgrund einer speziellen Software nur bei standardisierten Abgastests, nicht jedoch unter realen Fahrbedingungen einhält, sei mangelhaft, urteilte das Landgericht bereits am 12. Mai 2017 unter dem Aktenzeichen 23 O 348/16. Das Auto weise nicht die Beschaffenheit auf, die der Käufer „nach der Art der Sache“ erwarten könne. Ein durchschnittlicher Käufer könne davon ausgehen, dass ein Fahrzeug zumindest den für eine Typengenehmigung erforderlichen Test unter den gesetzlich festgelegten Laborbedingungen ohne Zuhilfenahme einer Abschalteinrichtung zur Reduzierung der Stickoxidwerte erfolgreich absolviere, hieß es im Urteil.

Händler soll 32 900 Euro zurückzahlen

Die Nacherfüllung sei für den Käufer unzumutbar, wenn das Einhalten der Grenzwerte unter serienmäßiger Verwendung einer Software für den Rollenprüfstand mit Abschaltvorrichtung für den normalen Straßenverkehr „eine systematisch für eine Vielzahl von Fällen angelegte verdeckte Vorgehensweise darstellt, die von vornherein auch auf eine Täuschung der Kunden gerichtet ist.“ Der Händler wurde dazu verurteilt, an den Autokäufer rund 32 900 Euro plus fünf Prozent Zinsen über dem Basiszinswert seit April 2016 gegen Übergabe des Fahrzeugs zu zahlen. Zudem soll der Händler außergerichtliche Kosten von rund 1500 Euro plus Zinsen berappen.

Neupreis 41 400 Euro

Der Käufer hatte das neue Fahrzeug im März 2013 zu einem Kaufpreis von 41 400 Euro erworben. Aus Sicht des Käufers war das Auto mangelhaft, da es nicht die vereinbarte Beschaffenheit bei Emissions- und Verbrauchswerten aufweise. Insoweit sei auch durch eine Nachbesserung des Händlers keine ausreichende Abhilfe zu erwarten. Der Händler behauptete hingegen, es liege kein Mangel vor. Selbst bei Annahme eines Mangels stelle sich dieser als unerheblich dar, da er durch ein Software-Update mit Vorgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes beseitigt werden könnte. Dafür sei vom Händler ein Aufwand von 35 Euro notwendig.

Weiteres Urteil: Betrug

In einem weiteren Urteil vom 23. Oktober 2017 bezeichnete das Landgericht Bayreuth den Verkauf eines Fahrzeuges mit „Manipulationssoftware“ als Betrug des Motorenherstellers gegenüber dem Käufer (Aktenzeichen 23 0 227/17). Der Käufer habe ein Anrecht auf Schadenersatz für Schäden, die aus der Manipulation des VW Passat 2,0 TDI resultierten. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr als 20 Verfahren beim OLG

Gegen das Urteil vom 12. Mai 2017 sei Berufung eingelegt worden, teilte Landgerichtssprecher Haseloff mit. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg habe noch nicht darüber entschieden. In den anhängigen rund 30 Zivilverfahren im Zusammenhang mit den Vorwürfen wegen manipulierter Abgaswerte habe das Landgericht Bayreuth in einigen dieser Verfahren bereits Urteile verkündet. Keines dieser Urteile sei bislang rechtskräftig. In einem Verfahren sei nach einer Entscheidung des OLG Bamberg im Berufungsverfahren Revision eingelegt worden, sagte Haseloff. Der Bundesgerichtshof habe darüber noch nicht entschieden. Dem OLG Bamberg lägen derzeit mehr als 20 dieser Verfahren vor, berichtete stellvertretender Pressesprecher Carsten Sellnow. Diese richteten sich gegen VW selbst, zum Teil auch gegen Autohäuser. Das erste dieser Verfahren soll voraussichtlich am 20. Dezember verhandelt werden, teilte Sellnow mit.

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