Als ehemaliger Betreuer missbrauchte er ihr Vertrauen 52-Jähriger erleichtert Klienten um 8000 Euro

Von Maxmiliane Rüggeberg
 Foto: red

Weil er das Vertrauen seiner Klienten missbraucht und ihre Konten leer geräumt hat, musste sich gestern ein 52-Jähriger vor dem Schöffengericht verantworten. Der gebürtige Kulmbacher war seinen Opfern vom Amtsgericht als Betreuer zugeteilt worden, um sich um deren Rechtsgeschäfte zu kümmern. Stattdessen nutzte er seine Vollmachten, um sich selbst Geld zu überweisen.

 
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Auf diese Weise erbeutete der Mann innerhalb von sechs Jahren insgesamt rund 8000 Euro. Von dem Geld bezahlte er unter anderem neue Möbel und die Mietkaution für seine Wohnung. Der Fall fiel erst auf, als einem der beiden Klienten des Mannes ein neuer Betreuer zugeteilt wurde. Der prüfte die Überweisungen und stellte fest: Da stimmt etwas nicht.

Schulden mit geklautem Geld beglichen

Vor Gericht gesteht der 52-Jährige seine Taten sofort. Geldnot und schwere Schicksalsschläge hätten ihn dazu getrieben. „Wir hatten zwei Todesfälle in der Familie“, sagt er. Außerdem habe er seinen Job in einem Autohaus verloren und musste innerhalb kurzer Zeit drei Mal umziehen. „Das hat mich alles aus der Bahn geworfen“, sagt er. „Das soll keine Entschuldigung sein, aber ich war nicht fähig, etwas zu hinzukriegen.“ Er wolle den Schaden aber wieder gut machen.

Zwölf Mal hat sich der Mann zwischen 2007 und 2013 an den Konten seiner Klienten bedient und jedes Mal mindestens 120 Euro in bar abgehoben oder auf das Konto seiner Frau überwiesen. Mal beglich er mit dem Geld alte Schulden, mal zahlte er damit seine Versicherungsbeiträge.

Nur zwei Mal will er das Geld wirklich für seine Klienten ausgegeben haben. Vor Gericht zückt der 52-Jährige einen Beleg. Demnach habe er 350 Euro auf das Privatkonto eines Klienten überwiesen, nachdem er es zuerst bar abgehoben hatte. Im zweiten Fall will er der Mutter eines Klienten 500 Euro bar auf den Tisch gelegt haben. Einen Beleg dafür gibt es nicht. Die Frau sagte der Polizei vor der Verhandlung, sie habe das Geld nie bekommen.

Verkauf des Autos soll Geld bringen

Seine Betreuerpflichten hat der Mann auch ansonsten nicht sonderlich ernstgenommen. Er kam zu Terminen regelmäßig zu spät, zu manchen erscheint er gar nicht. „Warum haben sie sich dann nicht davon entbinden lassen?“, fragt die vorsitzende Richterin Kerstin Kaiser in der Verhandlung. „Weiß ich auch nicht“, antwortet der Angeklagte. „Das war also einfach eine praktische Finanzierungsquelle für Sie?“, fragt Kaiser weiter. Mehr als ein Schulterzucken bekommt sie von dem 52-Jährigen nicht.

„Er hat im Laufe der Zeit eine Selbst-Bedienungs-Mentalität entwickelt“, führt die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer aus. „Irgendwann wurde es immer selbstverständlicher, sich Geld zu nehmen.“ Die Zeiträume zwischen den Auszahlungen seien immer kürzer geworden. „Ich kann dazu nur sagen, dass es mir Leid tut“, schloss der 52-Jährige seine Aussagen vor Gericht ab. Er wolle das Geld zurückzahlen und dafür auch sein Auto verkaufen. Es sei zwar durch einen Wildunfall beschädigt worden, aber nach der Reparatur sicher noch 6000 wert.

Vetrauensverhältnis ausgenutzt

Die Richterin und die Schöffen würdigten den guten Willen des Angeklagten zwar in ihrem Urteil, folgten aber trotzdem der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie verurteilten den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss der 52-Jährige die Summe, die er seinen Klienten gestohlen hat, monatlich mit 120 Euro abzahlen. Der Mann habe in besonderem Maße das Vertrauensverhältnis zu seinen Klienten ausgenutzt, die ohnehin schon psychisch und körperlich benachteiligt sind, sagte Richterin Kaiser in ihrer Urteilsbegründung. Deshalb habe das Gericht die monatlich zu zahlende Rate bewusst hoch angesetzt. Der Mann solle die nächsten drei 
Jahren spüren, dass er Unrecht getan habe.

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