Ehemalige Schulkameradin
Die ehemalige Schulkameradin sagte als Zeugin aus, dass er sie gefragt habe, ob er krank sei, wenn er pornografische Bilder von jungen Mädchen anschaue. „Ich dachte zunächst, er meine 17- oder 18-Jährige. Dann schickte er mir grausame pornografische Bilder von ganz kleinen Mädchen. Da war ich geschockt. Dann wollte er gar ein entsprechendes Foto von meiner kleinen Tochter. Ich schickte ihm natürlich keines. Und ich habe sofort den Kontakt zu ihm abgebrochen“, berichtete die Zeugin. „So kannte ich ihn nicht. Später entschuldigte er sich bei mir.“
Verlauf der Verhandlung
Der Angeklagte fühlte sich im Verlauf der Verhandlung missverstanden. „Ich schäme mich für meine Taten“, erklärte er. Er sei selbst missbraucht worden und das alles sei bei ihm hochgekommen. Er habe sich darüber unterhalten wollen, was mit ihm los sei. „Ich habe seit zwei Jahren eine feste Freundin, die alles von mir weiß. Sie hat mich auf den richtigen Weg gebracht.“
Ein psychologischer Sachverständiger konnte bei den Angeklagten weder eine gravierende psychische Erkrankung, noch eine Persönlichkeitsstörungen oder ausschließlich pädophile Orientierung feststellen. Er sprach von einem „posttraumatischen Verhaltenssyndrom nach sexuellem Missbrauch“ und empfahl eine suchtambulante Behandlung für Sexualstraftäter.
Die Staatsanwaltschaft hielt dem Mann zu gute, dass er „vollumfänglich geständig“ ist und von ihm wohl keine Gefahr des Überspringens von der Betrachtung zur Aktivität bestehe. „Geschädigt sind in erster Linie die abgebildeten Mädchen. Gäbe es keine Leute wie Sie, die solche Bilder betrachten, gäbe es auch keinen Markt dafür, und die Mädchen müssten nicht solch Abscheuliches über sich ergehen lassen“, betonte der Staatsanwalt gegenüber dem Angeklagten.
Der Staatsanwalt bezweifelte die Begründung des Angeklagten, er habe seine Taten nur in „eigentherapeutischer Absicht“ begangen. Er forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, auch angesichts dessen, dass die Taten während einschlägiger Bewährung begangen wurden. Umfassendes Geständnis, Reue, Entschuldigung und eigentherapeutische Gesinnung führte der Verteidiger positiv an. Außerdem seien die Bilder nicht weiter im Internet verbreitet worden, sondern „nur an wenige Personen geschickt“ worden. Schließlich habe sein Mandant versucht, sich professionelle Hilfe zu holen. „Er befindet sich auf einem sehr guten Weg. Den sollte man ihm lassen.“ Weil sein Mandant auch sozial gut eingegliedert sei, plädierte er auf Milde. Ein Jahr und drei Monate Bewährungsstrafe hielt er für Schuld und Tat angemessen.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Markus Sand verurteilte den 28-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, 1500 Euro Geldstrafe, den Kosten des Verfahrens sowie strengen Auflagen. „Er ist sozial eingebunden und lässt sich freiwillig therapieren. Um den eingeschlagenen Weg des Angeklagten zu unterstützen, ist eine nochmalige Bewährungschance angebracht“, heißt es in der Urteilsbegründung.