Junger Eckersdorfer wird verurteilt 200 Arbeitsstunden für sexuelle Nötigung

Von Thorsten Gütling
Zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit hat das Amtsgericht Bayreuth einen 22 Jahre alten Eckersdorfer verurteilt. Foto: red

Zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit hat das Amtsgericht Bayreuth einen 22 Jahre alten Eckersdorfer verurteilt. Der junge Mann muss außerdem in psychiatrische Behandlung und bekommt einen Betreuer zugewiesen. Das Gericht um Richterin Andrea Deyerling sah es als erwiesen an, dass der gelernte Fachlagerist zwei Mädchen im Pausenhof der Eckersdorfer Mittelschule und im Schlosspark Fantaisie sexuell genötigt und es bei einer weiteren versucht hat.

 
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Weil eines der Mädchen sich wehrte erlitt es Verletzungen, die das Gericht als vorsätzliche Körperverletzung bewertete. Die Vorfälle ereigneten sich vergangenes Jahr.

Zum ersten Übergriff soll es demnach an einem Samstag im April des vergangenen Jahres gekommen sein. Im Pausenhof der Schule habe der damals 21-Jährige versucht, eine 16-Jährige auf dem Mund zu küssen. Als das Mädchen sich wehrte, soll er sie zu Boden gedrückt, sich auf sie gesetzt und am ganzen Körper angefasst haben.

Hämatome, weil das Mädchen sich wehrte

Weil das Mädchen sich wehrte, soll ihr der Mann diverse Verletzungen zugefügt haben: Hämatome an Armen und Beinen, Verletzungen an der Halswirbelsäule und am Brustkorb. Als das Mädchen sich befreien konnte und durch den Donndorfer Schlosspark flüchtete, sei er ihr gefolgt und habe ihr erneut unter das T-Shirt und in die Hose gefasst.

Am gleichen Tag, nur wenige Minuten später, sei der junge Mann dann im Bereich der Schule auf ein anderes Mädchen getroffen. Auch die damals 17-Jährige habe er festgehalten und versucht, sie gegen ihren Willen zu küssen. Dazu habe er ihr mehrfach leicht in den Hals gebissen. Später soll der Mann die 17-Jährige in ein Auto gedrückt und sich dort auf sie gelegt haben.

Und auch einen dritten Vorwurf sah das Gericht als erwiesen an. Demnach soll sich der junge Mann zusammen mit einer damals 15-Jährigen zum Trinken verabredet und später in seiner Wohnung gelandet sein. Dort habe er das Mädchen auf ein Bett geworfen und sich auf sie gesetzt. Mit einer kräftigen Ohrfeige soll sich das Opfer befreit haben.

Das Gericht verurteilte den Mann nach Jugendstrafrecht.