21-Jähriger hat drei Feuer gelegt Thurnau: Ex-Feuerwehrmann wegen Brandstiftung verurteilt

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 Foto: red

Ein 21-Jähriger ist heute in Bayreuth zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann 2014 in Thurnau eine Scheune und zwei Cartports in Brand gesetzt hat.

 
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Das Urteil ist gesprochen: Der 21-jährige Mann, der sich wegen dreifacher Brandstiftung vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste, ist schuldig. Das Jugendschöffengericht hat ihn am Donnerstagnachmittag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die umgelegt wird auf drei Jahre auf Bewährung. Damit entspricht das Urteil im Wesentlichen dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß.

An die Serie von Bränden in der Marktgemeinde erinnern sich viele noch gut. Die Häufung kam bereits damals, im Jahr 2014, so manchem komisch vor. Noch im Herbst desselben Jahres nahm die Polizei einen jungen Mann wegen Brandstiftung fest. Seit dem 19. September saß er in Untersuchungshaft aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bayreuth.

Das Gericht hat den Mann für schuldig befunden, fremde Gebäude in Brand gesetzt und dadurch größtenteils zerstört zu haben. Außerdem habe er Unterstände durch Brandlegung vernichtet und dabei Fahrzeuge beschädigt. Bei dem Scheunenbrand entstand laut Anklage ein Schaden in Höhe von 100.000 Euro. Bei dem einen Carport-Brand brannten ein Brennholzlager, ein Kühlschrank und zwei Anhänger ab. Im zweiten Fall zündete er einen Carport an, in dem sieben Fahrzeuge untergestellt waren. Dabei entstand ein Schaden von 50.000 Euro.

Ein psychologisches Gutachten attestierte dem 21-Jährigen erhebliche Reifeverzögerungen. Als Achtjähriger verlor er seinen Vater. Danach war er in der Jugendpsychatrie, um den Verlust aufzuarbeiten. In der Gemeinschaft der Feuerwehr fand er Halt und suchte dort nach Anerkennung. Als er einen Altkleidercontainer anzündete und sich danach selbst als eifriger Helfer inszenierte, kam ihm der Kommandant auf die Schliche. Weil ihn die Feuerwehr danach ausschloss, scheint er die weiteren Brandstiftungen aus Frust darüber begangen zu haben.

Selbst nennt er Langeweile als Grund. Doch der Gutachter vermutet tieferliegende Motive. Alle Tatorte hätten einen biografischen Bezug zu dem jungen Mann. Deshalb sei dringend eine Psychotherapie angeraten. Für gefährlich hält ihn der Gutachter derzeit nicht. Der Staatsanwalt forderte eine Jugendstrafe von zwei Jahren zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Als Auflage plädierte er für eine nachweisliche ambulante Therapie, 200 Arbeitsstunden und die Aufnahme einer Arbeit.

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