16.02.2012, 11:38 Uhr
BAYREUTH. Die umstrittene Praxis der Kartenvergabe bei den Bayreuther Wagnerfestspielen war strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen gegen Verantwortliche der Bayreuther Festspiele GmbH wegen des Verdachts der Untreue ein. "Insbesondere die Vergabe von Freikarten an Medienvertreter und Personen aus dem Bereich von Kunst und Kultur verstößt nicht gegen die geltenden Strafgesetze", teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Die Ermittler waren im Sommer 2011 auf die Vergabe einer großen Zahl von Freikarten zu den Festspielen aufmerksam geworden.
Regulärer Preis
Dass nur etwa 70 Prozent der Karten in den freien Verkauf kamen, sei strafrechtlich ohne Bedeutung, denn auch die übrigen rund 30 Prozent der Karten seien zum regulären Preis über den Tisch gegangen. Diese Karten habe überwiegend die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth gekauft, die die Festspiele mit einem erheblichen Betrag jährlich unterstützt.
dpa/Foto: Rüger
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