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02.02.2012, 10:10 Uhr

 

Ein Gesetz macht dem Wunsch der neuen und alten Jugendparlamentarier einen Strich durch die Rechnung

Von Katja Paczynski

Satz mit X: Das war wohl nix. So gerne hätten die Jugendparlamentarier sowohl des neuen als auch des alten Parlaments ein beratendes Mitglied im Jugendausschuss gestellt. Aber die Gesetzeslage ist eindeutig: Das geht nicht. Aber es gibt andere Möglichkeiten.

 

„Den Wunsch der Jugendparlamentarier, als beratendes Mitglied generell an den Sitzungen des Jugendausschusses teilzunehmen, finde ich prinzipiell durchaus verständlich, gut und unterstützenswert“, erklärt CSU-Oberbürgermeister Hohl gegenüber x-bay. „Wir haben diese Frage bereits in den Jahren 2007 und 2011 geprüft.“

Und auch die SPD-Politikerin Christa Müller-Feuerstein hatte am 6. April 2011 noch mal beantragt, zwei Vertreter des JuPas regelmäßig zu den Sitzungen des Jugendausschusses zuzulassen: „Das JuPa und der Jugendausschuss müssen sich ergänzen und Informationen austauschen können“, so Müller-Feuerstein in ihrem Antrag. Es gibt da nur ein Problem: das Gesetz. Die Zusammensetzung der beratenden Mitglieder der Jugendausschüsse ist so geregelt, dass nur die teilnehmen können, die im Gesetz ausdrücklich benannt sind, zum Beispiel der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes, ein Mitglied aus dem Bereich der Schule oder der Schulverwaltung und auch ein Polizeibeamter. Insgesamt zählt das Gesetz neun verschiedene Bereiche auf, aus denen die Beisitzer kommen müssen.

Nicht chancenlos

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Jugendlichen keine Chance haben, ihre Meinung im Jugendausschuss zu äußern. Hohl: „Es besteht die Möglichkeit, Vertreter des Jugendparlamentes im Einzelfall quasi als Sachverständige zu Sitzungen des Jugendausschusses einzuladen, wenn es um jugendbezogene Themen geht – diese Möglichkeit werden wir nutzen.“

Außerdem, so Hohl weiter, wird der Vorsitzende des Jugendparlamentes seit dessen Bestehen als Zuhörer zu den Sitzungen des Jugendausschusses eingeladen. Diese Möglichkeit nennt auch Michael Rissmann vom Bayerischen Kultusministerium: „Gasthörer bei Sitzungen sind ohne Weiteres möglich. Allerdings müssen die Sitzungen, bei denen sie anwesend sein wollen, öffentlich sein.“ Es bleibt nur ein kleiner Haken: Die Zuhörer haben kein Rederecht. Es gibt aber eine weitere, effektivere Möglichkeit: Die Mitglieder des Jugendparlamentes können indirekt wirken, indem sie einem Vertreter des Stadtjugendrings ihre Wünsche und Ideen mitteilen. Der bringt die Themen dann für die Jugendlichen im Jugendausschuss ein. Und der Stadtrat, der Jugendausschuss oder die Stadtverwaltung haben dann die Aufgabe, innerhalb einer Frist von drei Monaten über diesen Wunsch zu entscheiden.

Eigeninitiative

Das Gesetz ist allerdings nicht in Stein gemeißelt: Wenn die Jugendlichen selbst als Beisitzer im Jugendausschuss teilnehmen wollen, dann ist Eigeninitiative erforderlich. Die Jugendlichen müssten mit ihrem Anliegen einer Gesetzesänderung an den Bayerischen Landtag herantreten. Der alleine kann entscheiden, ob er etwas ändert – ob er zum Beispiel die Regelungen im Gesetz so erweitert, dass auch Mitglieder des Jugendparlamentes dort aufgezählt werden.





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