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02.02.2012, 07:56 Uhr

 

Ein Lehrling mit 855 Überstunden

Von Peter Engelbrecht

BAYREUTH. 855 Überstunden hatte ein Auszubildender während seiner Lehrzeit in einem Bayreuther Handwerksbetrieb angesammelt. Gestern befasste sich das Arbeitsgericht mit dem Fall – es kam zum Eklat.

 

Der Kälteanlagenbauer hatte von der Firma einen entsprechenden Ausgleich verlangt. Laut Klageschrift waren während der dreieinhalbjährigen Ausbildungszeit 855 Überstunden angefallen, davon seien bereits einige Hundert abgegolten beziehungsweise ausbezahlt worden. Der junge Mann forderte nun für die verbliebenen 371 Überstunden – inklusive eines entsprechenden Zuschlages – einen Stundenlohn von 12,50 Euro. Das ergab eine Gesamtforderung von gut 4.600 Euro. Da im Mai 2011 bereits knapp 1.300 Euro ausbezahlt wurden, blieb laut Klage eine Restforderung von rund 3.350 Euro.

Arbeitsgerichtsdirektor Friedrich Schütz sagte, man sollte Überstundenfragen zeitnah klären. Er stellte fest, dass alles, was per Zeitkonto notiert wurde, auch bezahlt worden sei. Der frühere Lehrling entgegnete, er habe oft versucht, mit den Zuständigen zu reden, doch es sei nichts passiert.

Vergleich vorgeschlagen

Der Chef sagte, es sei nie über Abrechnungsdifferenzen gesprochen worden. „Wenn Baustellen fertiggestellt werden müssen, dann kann man nicht nach 7,5 Stunden nach Hause gehen“, betonte er. Alles, was an Überstunden aufgelaufen sei, sei auch bezahlt worden.

Der Richter fragte schließlich, ob die vom Kläger genannten Überstunden überhaupt erbracht worden seien. Die Ausbildung habe 3,5 Jahre gedauert, warum sei das nicht 2007 bis 2009 aufgefallen? Wenn alles zu belegen wäre, kam er auf eine offene Summe von 2.000 Euro. In einem Vergleich schlug er als Überstundenausgleich 400 Euro vor. Hinzu käme ein Fahrtkostenersatz von 277 Euro plus 53 Euro für die Firmenkleidung. Auch das waren unter anderem Punkte in der Klageschrift. Gesamtsumme: 730 Euro.

Der Anwalt der Firma signalisierte Zustimmung. Die Gegenseite verließ zur Beratung den Saal. Nach kurzer Zeit dann der Paukenschlag: Die Anwältin des Ex-Lehrlings erklärte, ihr sei das Mandat entzogen worden. „Wir nehmen den Vergleich nicht an“, bekräftigte der Kälteanlagenbauer unter Zustimmung seiner Mutter, die ebenfalls anwesend war. Er kündigte an, die Klage um das Thema nicht genommenen Urlaub zu erweitern – hier geht es um 1,42 Tage. Am 14. Februar ist der nächste Termin.

Symbolbild: pa




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