28.01.2012, 10:31 Uhr
MÜNCHBERG. Der Polizeiinspektion Münchberg wurden am Freitag zwei neuerliche Fälle von "Abzocke" angezeigt.
Im ersten Fall stellte eine Rechtsanwaltskanzlei aus Hannover einer 60-jährigen Gefreeserin eine unberechtigte Forderung in Höhe von 122,50 EUR wegen einer angeblichen Teilnahme an einer Lotterie.
Im zweiten Fall erhielt ein 62-jähriger Münchberger zunächst einen Anruf, dass er 3800 Euro gewonnen habe. Der Gewinn würde ihm als Scheck per Post zugesandt werden. Bei der Zustellung forderte der Postbote dann 91 Euro Nachnahmegebühren, die der Mann auch zalhlte. Im Brief war aber kein Scheck, sondern lediglich eine Mitteilung, dass er nun an einem Gewinnspiel teilnimmt.
red
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