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24.01.2012, 16:05 Uhr

 

Baumfäll-Prozess: Keine Strafe für Schuld am Bruder-Tod

Von Manfred Scherer

BAYREUTH/HOLLFELD. Ein Mann, der am Tod seines Bruders schuld ist, kommt ohne Strafe davon. Das entschied am Dienstag das Amtsgericht.

 

Der Fall, den der Richter verhandelte, ist eine Tragödie. Der 74-jährige Angeklagte und sein zwei Jahre jüngerer Bruder waren zeitlebens zusammen. Der jüngere Bruder hatte als kleiner Junge eine Hirnhautentzündung. Seither war er Epileptiker und leicht behindert.

Anfang November 2011 starb er, nachdem ihm in einem Wald bei Hollfeld ein fallender Baum am Kopf getroffen hatte. Gefällt hatte den Baum der ältere Bruder – unter Vernachlässigung gewisser Sicherheitsregeln. Die Folge: eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Ohne Verteidiger 

Der Angeklagte kam ohne einen Verteidiger und erklärte: „Ich vertraue auf das Gericht.“ Im Prozess um den Tod seines Bruders schilderte er, wie er Ende der 60er Jahre das landwirtschaftliche Anwesen von den Eltern übernommen hatte und auch das Sorgerecht für seinen behinderten Bruder. Dass es ein grundsätzliches Risiko gewesen sei, mit dem Bruder im Wald Holz zu machen, verneinte der 74-Jährige: „Er war durch seine Epilepsie beeinträchtigt und geistig nicht so schnell. Aber das war nicht das Problem. Das Problem war, dass ich mich verschätzt habe.“

Der Angeklagte hatte nämlich seinem Bruder gesagt, er solle sich zu einem Traktor stellen, der etwa zehn bis zwölf Meter von der Stelle entfernt stand, an der der ältere Bruder einen Baumstumpf umsägen wollte. Der Stumpf war bei vorherigen Fällarbeiten entstanden: „Ich glaubte, der Stumpf sei sieben, acht Meter lang. Er war aber doch zwölf Meter.“

Er schilderte, wie der Stamm nicht fallen wollte und er ihn deshalb von zwei Seiten ansägte; wie der Stamm nicht in die gewünschte Richtung fiel, den Traktor und seinen Bruder am Kopf traf. Wie er versuchte Hilfe zu holen, die doch vergeblich war.

Tränen

Auf die Frage des Richters, wie er sich nun nach dem Tod seines Bruders fühle, antwortet der Mann nur mit einem Kopfschütteln und einem Griff zum Taschentuch, mit dem er sich die Tränen abwischte.

Im Paragrafen 60 des Strafgesetzbuches heißt es: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“ Darauf beriefen sich sowohl die Staatsanwältin im Plädoyer als auch der Richter im Urteil.

Symbolbild: dpa




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