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12.01.2012, 17:10 Uhr

 

Schuldspruch für Nötigung für drei der vier Angeklagten – Haft hebt Geldstrafe auf

Von Eric Waha

BAYREUTH. Es war ein Denkzettel der übrig blieb vom einstigen Vorwurf des versuchten Raubes: Die Strafkammer des Bayreuther Landgerichts verurteilte drei russlanddeutsche Männer wegen versuchter Nötigung beziehungsweise Beihilfe zu Bewährungs- und Geldstrafen. Einen der vier Angeklagten sprach die Kammer frei. Die Überzeugung des Gerichts: Die Männer seien am 28. Juli vergangenen Jahres „irgendwie in die Sache reingestolpert“.

 

Wie berichtet, stand zu Beginn des Prozesses ein versuchter Raub und schwere Körperverletzung im Raum. die Anklage war überzeugt davon, dass die Männer unter Anführung eines 42-jährigen Mannes in der Rathenaustraße vier Ukrainer ausnehmen wollten, die zum Autokauf in Bayreuth waren.

In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende der Großen Strafkammer, Michael Eckstein, dass es wohl tatsächlich nur darum gegangen sei, von einem der Ukrainer 600 Euro aus einer seit drei Jahren offenen Forderung einzutreiben. Der Haupttäter, der zu einem Jahr Haft auf Bewährung – ohne weitere Auflagen – verurteilt wurde, habe das Geld für seinen in Haft sitzenden Neffen von dem 30-jährigen Ukrainer beschaffen wollen.

Die Verhandlung habe deutlich gemacht, dass der Mann, der vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und nach der Verhaftung seinen Job verloren hatte, tatsächlich spontan zu der Tat gekommen sei.

Symbolbild: pa




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