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29.12.2011, 18:28 Uhr

 

Mainauen-Disco: Urteil im Endlosstreit

Von Heidi Sandner

BAYREUTH. Für Andres Brunner, den Mieter der Diskothek im Mainauenpark, wird nach langem Rechtsstreit mit dem Vermieter, dem Unternehmer Heribert Dumler, die baldige Eröffnung wahrscheinlicher. Das Landgericht Bayreuth entscheidet in einem derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil zu seinen Gunsten.

 

„Ich habe den Gerichtsprozess in erster Instanz gewonnen. Wenn der Vermieter jetzt nicht innerhalb einer bestimmten Frist Berufung einlegt, wird das Urteil rechtskräftig“, sagt Andreas Brunner, Gastronom und Mieter der Diskothek im Mainauenpark.

Anwalt bleibt optimistisch

Das Landgericht Bayreuth bestätigte in seinem Urteil Brunner als Mieter des Lokals und legte dem Vermieter eine Vertragsstrafe auf. „Das Gericht hat unseren Mandanten die zuletzt geltend gemachte Vertragsstrafe in Höhe von 210.000 Euro zugesprochen.“ Mit diesem Betrag geben Brunner und sein Anwalt an, hätten sie nur einen kleinen Teil der Vertragsstrafe eingeklagt. Denn der Vermieter könne insgesamt von Februar 2008 bis heute zu einer Vertragsstrafe von wöchentlich 5000 Euro verpflichtet werden.

Schuster sieht das Urteil positiv: „Es ist ein Teilerfolg für mich und meinen Mandanten.“ Sollte jedoch Berufung eingelegt werden, könnte das Verfahren am Oberlandesgericht in Bamberg neu entschieden werden. Trotzdem bleibt der Anwalt optimistisch: „Das Urteil vor dem Landgericht Bayreuth ist ein sehr stichhaltiges Urteil. Ich gehe nicht davon aus, dass in Bamberg anders entschieden wird.“

Andreas Brunner plant seit mehreren Jahren die Eröffnung einer großen Diskothek im Mainauenpark. Seinen Angaben zur Folge, unterzeichnete er bereits 2006 einen Mietvertrag mit Dumler. Diesen habe er fristgerecht gekündigt und 2007 einen neuen Vertrag mit dem Unternehmer abgeschlossen. Seither wird in den Räumen gebaut.

Gastronom will Lokal endlich eröffnen

Bereits zu Beginn des Jahres 2008 sollte das Lokal unter dem Namen „MP 1“ eröffnen. Doch dies verzögerte sich immer wieder. „Im Laufe der Bauarbeiten gingen die Kosten plötzlich in die Höhe“, sagt der Gastronom. „Irgendwann hat sich die Bank der Firma Dumler eingeschaltet, dann der Prokurist und schließlich der Rechtsanwalt.“ Da sich beide Parteien nicht einigen konnten, verzögerte sich die geplante Eröffnung immer weiter. Deshalb, sagt Brunner, habe er beschlossen zu klagen.

Vor Gericht beantragte er zunächst die Feststellung, dass der Mietvertrag aus dem Jahr 2007 immer noch wirksam ist. Die Gegenseite zweifelte dies an. „Wahrscheinlich kannten weder der Anwalt noch der Prokurist den neuen Mietvertrag. Herr Dumler hat ihn wohl nie weitergereicht“, erklärt sich Brunner die Situation und fügt hinzu: „Ich selbst habe Herr Dumler seit zwei Jahren nicht mehr gesehen. Seither habe ich nur mit dem Prokurist und seinem Anwalt gesprochen.“

Immer noch wartet der Gastronom darauf, dass er das Lokal endlich eröffnen kann: „Die Diskothek ist fast fertig. Ich bin der Mieter. Ich habe die Schlüsse. Ich warte jetzt, dass die Gegenseite die Bauarbeiten endlich zu Ende bringt und ich eröffnen kann. Der Brandschutz fehlt noch und ein paar Kleinigkeiten.“

Auf Kurier-Anfrage war weder Heribert Dumler noch sein Anwalt oder sein Prokurist zu einer Stellungnahme bereit.

Foto (Archiv): Lammel




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