29.12.2011, 16:55 Uhr
Von Manfred Scherer
BAYREUTH. Im Rotlichtprozess hat Staatsanwalt Michael Hoffmann zehn Jahre Haft gegen den 64-jährigen Angeklagten beantragt. Nach Überzeugung des Anklägers hat der Mann seine Freundin als Prostituierte jahrelang sexuell ausgebeutet, sie schwer körperlich misshandelt und vergewaltigt.
Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch unklar, denn das Plädoyer des Verteidigers steht noch aus: Anwalt Christian Masser beantragte am Donnerstag, seinen Vortrag erst am Freitag halten zu dürfen. Dem kam das Gericht nach.
"Eiskalter Zuhälter"
Der Staatsanwalt ließ in seinem Plädoyer die Leidensgeschichte der heute 28-jährigen Hauptzeugin Revue passieren: Als 14-Jährige hatte sie sich in den Jahre älteren Reitlehrer verliebt, der nach Überzeugung des Anklägers schon damals tief ins Rotlichtmilieu verstrickt war: „Er hat eine Einnahmequelle gebraucht und sie zur Prostituierten gemacht.“ Der Ankläger betonte, es sei äußerst bedauerlich, dass das schwerste Delikt, nämlich eine Minderjährige auf den Strich zu schicken, verjährt sei: „Leider waren wir um ein Jahr zu spät.“
Hoffmann sagte, der Angeklagte sei aufgrund der absolut glaubwürdigen Aussage der Hauptzeugin überführt – eine ganze Reihe weiterer Zeugen stützten die Aussagen vom jahrelangen Martyrium der Frau.
Nebenklageanwältin Doris Benker-Roth sagte in ihrem Plädoyer: „Das ist der schlimmste Fall meiner beruflichen Laufbahn.“ Die Anwältin, die auf die Rechte von Opfern
sexueller Gewalt spezialisiert ist, erklärte, für die Verbrechen des Angeklagten falle ihr „nur eine passende Strafe“ ein: Lebenslang und Sicherungsverwahrung: „Leider
ist das aus rechtlichen Gründen nicht haltbar.“ Benker Roth bezeichnete den Angeklagten als „eiskalten Zuhälter“, der sein Opfer „für die Prostitution
abgerichtet hat wie einen Hund. Er ist ein moderner Sklavenhalter. Er hat sie in eine Hölle geführt.“
Symbolbild: pa
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