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28.12.2011, 18:06 Uhr

 

Rotlichtprozess: Angeklagter ist nicht impotent - Plädoyers folgen am Donnerstag

Von Manfred Scherer

BAYREUTH. Der Rotlichtprozess geht auf seinen Höhepunkt zu: Die Strafkammer und zwei Gutachter befassten sich am gestrigen zwölften Prozesstag mit der Frage, ob der unter anderen wegen Menschenhandels und mehrfacher Vergewaltigung angeklagte ehemalige Betreiber eines Sexclubs impotent ist oder nicht. Die zwei Gutachter kamen zum Ergebnis: Nicht impotent.

 

Zur Aufklärung des am Dienstag gestellten Beweisantrags der Verteidigung bot das Gericht den Landgerichtsarzt auf, der am Mittwoch erklärte, die Erektionsfähigkeit könne von ganz gravierenden Erkrankungen wie etwa Hodenkrebs beeinträchtigt werden – solche Erkrankungen könne er mit einer körperlichen Untersuchung feststellen. So kam der Landgerichtsarzt zum Auftrag, den Angeklagten in der Mittagspause zu untersuchen.

Zuvor hatte die Hauptbelastungszeugin des Rotlichtprozesses zum fünften Mal als Zeugin aussagen müssen – erneut in Abwesenheit des Angeklagten. Wie berichtet, bezichtigt die 28-jährige Frau den 64-jährigen Angeklagten der jahrelangen sexuellen Ausbeutung, der mehrfachen brutalen Vergewaltigung und zahlreicher Körperverletzungen. Zu den behaupteten Erektionsproblemen des Angeklagten sagte sie aus, sie habe nie Derartiges bemerkt.

Angeklagter nicht impotent

Die Zeugin blieb dabei, dass der Angeklagte sie in mehreren Fällen, sozusagen als Krönung von brutalen Prügel- und Strafaktionen, vergewaltigt habe. Sie berichtete auch, zuletzt sei die Erektionsdauer beim Angeklagten nicht mehr allzu lange gewesen.

Am Mittwochnachmittag referierte der Landgerichtsarzt sein Impotenz-Gutachten: Keine körperlichen Anhaltspunkte, dass die Behauptungen des Angeklagten zuträfen. Den Vorschlag, den Angeklagten über Nacht an ein Erektionsmessgerät anzuschließen, hielt der zweite Gutachter, ein Arzt und Gerichtspsychiater nicht für notwendig: Der Angeklagte habe selbst immer gesagt, er bringe noch Erektionen zustande. Zudem könne Gewalt luststimulierend wirken.

Die Prozessbeteiligten werden am Donnerstag Stehvermögen brauchen: Das Gericht möchte die Plädoyers hören.

Symbolbild: pa




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