19.12.2011, 17:24 Uhr
FICHTELBERG. Nun ist es so gut wie sicher: Die Gemeinde Fichtelberg muss dem Insolvenzverwalter des Zeltlagerring Oberfranken (ZRO) 354.000 Euro plus Zinsen zahlen. Dies sieht ein Vergleich nach jahrelangem Rechtsstreit vor. Entsprechende Informationen des Kuriers bestätigte der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Matthias Thurau von der Kemnather Kanzlei Hars, Panzer, Davidson, Zach & Kollegen. Der Vergleich gilt, wenn die Kommune nicht bis Ende des Jahres widerspricht.
Damit würde die hoch verschuldete Kommune, die seit drei Jahren keinen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen konnte, mit einer schweren Hypothek ins Jahr 2012 starten.
Warum soll die Kommune das Geld zahlen? 2006 ging der Zeltlagerring Oberfranken in Insolvenz, nachdem er Jahr für Jahr an Belegung verloren hatte. Eines der Grundstücke gehörte der Gemeinde, dass der ZRO vor über 50 Jahren mit dem Haupthaus in Erbbaurecht bebaut hatte. Mit der Insolvenz fiel das Grundstück zurück an die Kommune. Und damit griff eine folgenschwere Klausel in dem vor über 50 Jahren geschlossenen Erbbaurechtsvertrag: Für den nun eingetretenen Fall muss die Kommune einen finanziellen Ausgleich für das zwischenzeitlich gebaute Haus leisten, da der Wert des vorher unbebauten Grundstücks mit der Bebauung naturgemäß gestiegen ist.
Bauwert statt Zeitwert
Das Fatale: Der Vertrag sah vor, dass für diesen Fall der „Bauwert“ und nicht der „Zeitwert“ ausgeglichen werden muss. Der Bauwert ist der Betrag, den aktuell der Neubau eines vergleichbaren Hauses kosten würde, im Vergleich zum Zeitwert, der bei einem mehr als 50 Jahre alten Gebäude naturgemäß deutlich niedriger liegt.
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Dienstag in der Printausgabe des Kuriers.
Foto: Titus-Langer
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