09.12.2011, 18:01 Uhr
MÜNCHEN. Als "Armutsdiebstahl" hat ein Vorsitzender Richter am Münchner Landgericht die Tat bezeichnet, für die die 72 Jahre alte Angeklagte am Freitag zu 16 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden ist.
Die Frau hat monatlich nur 181 Euro Rente. Im Januar 2010 hat die Rentnerin in einem Supermarkt im Landkreis Miesbach Futter für ihre 30 Katzen im Wert von 72,46 Euro gestohlen. Als der Ladendetektiv sie vor dem Geschäft stellte, ist sie mit dem Auto auf ihn los gefahren und hat ihn leicht verletzt.
"Klassische Bewährungsversagerin"
Die Rentnerin war wegen räuberischen Diebstahls und vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt. Davon wich schon die Staatsanwaltschaft im Plädoyer ab und wertete die Tat als einfachen Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung. Dem schloss sich die Strafkammer an.
Die 72-Jährige ist wiederholt vorbestraft, war aber noch nie im Gefängnis. Weil ihr bei den beiden letzten Verurteilungen Bewährung zugebilligt wurde, kam eine Strafaussetzung nun nicht mehr infrage. "Sie ist eine klassische Bewährungsversagerin", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Zu der neuen Strafe addieren sich insgesamt zehn Monate aus früheren Verurteilungen.
dpa/Symbolbild: pa
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