30.11.2011, 16:03 Uhr
BERLIN. Fehlender Schnee am Ort des Winterurlaubs berechtigt grundsätzlich nicht zu einer kostenlosen Stornierung der Reise oder Umbuchung auf einen anderen Termin. Darauf weist Reiserechtler Prof. Ernst Führich im Gespräch mit dem dpa-Themendienst hin.
"Der Hotelier oder Reiseveranstalter haftet nicht für schlechte Witterungsverhältnisse", erklärt Führich. Fehlender Schnee könne auch nicht als höhere Gewalt wie zum Beispiel eine Lawine oder eine verschüttete Straße angesehen werden. Deshalb übernehme keine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Die "eingeschränkte Tauglichkeit der Umgebung" eines Feriengebiets zum Skifahren stellt keinen Mangel des Hotels oder der Pauschalreise dar, urteilte das Amtsgericht Viechtach.
Schneegarantie
Hat der Reiseveranstalter jedoch eine Schneegarantie ausgesprochen, liegt laut Führich eine andere Situation vor. Die Zusage müsse der Veranstalter auch einhalten, wenn die Lifte und Seilbahnen nicht laufen. "Schneesicher heißt aber nicht, dass eine längere Anfahrt mit dem Auto oder dem Skibus bis zur Piste unzumutbar ist", so Führich. Reisende sollten bei einer Schneegarantie deshalb genau in den Prospekt und in die Geschäftsbedingungen schauen, da der Veranstalter die genauen Konditionen eigenständig festlegen könne.
dpa/Symbolbild: pa
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