25.11.2011, 08:00 Uhr
BAYREUTH. Wegen eines massiven Übergriffs auf ein 13-jähriges Mädchen muss sich seit Donnerstag ein 26 Jahre alter Mann vor der Ersten Großen Jugendkammer des Bayreuther Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Vergewaltigung und den sexuellen Missbrauch von Kindern vor.
Der Angeklagte und sein späteres Opfer hatten sich bei einem Kurs auf der Nürnberger Kartbahn kennengelernt. Aus kindlicher Schwärmerei für den 26-Jährigen nahm die 13-Jährige daraufhin per Facebook Kontakt mit dem Mann auf. Via Internet vereinbarten die beiden auch ein Treffen in Bayreuth. Der Mann reiste dazu extra mit dem Zug an, „aus Nettigkeit“, wie er später vor Gericht angab. Noch am Bahnhof waren beide übereingekommen, einen Nachmittagsfilm im Kino anzusehen. Dabei soll der Angeklagte bereits während der Werbung die massiven Übergriffe auf das Mädchen gestartet haben.
„Riesenfehler“
Zum Prozessauftakt legte der Mann ein umfassendes Geständnis ab. Es gebe nichts daran zu rütteln: Sein Mandant habe gewusst, dass sein Opfer noch keine 14 Jahre alt ist, sagte der Verteidiger. Der 26-Jährige selbst bezeichnete die Taten als „Riesenfehler“, er habe einfach nicht nachgedacht, sagte er. Der Angeklagte schränkte aber ein, dass er weder grob noch aggressiv gewesen sei. Für ihn sei das Opfer mit den Annäherungsversuchen einverstanden gewesen, jedenfalls habe es sich nicht gewehrt.
Wie auch, meinte das Gericht. Mit 13 Jahren sei das Mädchen mit der Situation absolut überfordert gewesen. Für den Angeklagten stehe „wahnsinnig viel“ auf dem Spiel, sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein. Er deutete damit an, dass bei einer derart massiven Tat auch eine Gefängnisstrafe im Raum stehe. Über das Vorgehen des Mannes zeigte sich der Richter während der Verhandlung mehrfach fassungslos. Allein von seiner Tätigkeit auf der Kartbahn müsse der Mann doch wissen, dass es sich bei den Teilnehmern der dortigen Kurse um Kinder handle.
500 Euro Schmerzensgeld
Die Tat war ans Tageslicht gekommen, als sich das Mädchen nach und nach ihrer Familie anvertraute. Die Mutter nahm daraufhin Kontakt mit dem Opferschutzverein Avalon auf und erstattete Anzeige. Noch bei seiner ersten Vernehmung hatte der Angeklagte einer Beamtin der Kriminalpolizei zufolge die Taten abgestritten und vorgegeben, dass die Initiative zu den sexuellen Handlungen von dem Mädchen ausgegangen sei. Inzwischen hatte er nicht nur einen Entschuldigungsbrief geschrieben, sondern auch 500 Euro Schmerzensgeld als erste Rate überwiesen.
Die Verhandlung wird am Dienstag mit der Vernehmung von Zeugen sowie mit der Erstattung psychologischer Gutachten fortgesetzt, ehe Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren werden.
shf/Symbolbild: pa
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