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23.11.2011, 15:03 Uhr

 

Entscheidung zu Normenkontrollantrag erst im nächsten Jahr

Von Gert-Dieter Meier

BAYREUTH/MÜNCHEN. Frühestens im Januar ist mit einer Entscheidung in dem beim Verwaltungsgerichtshof München anhängigen Normenkontrollantrag bezüglich des Museumsneubaus neben dem Haus Wahnfried zu rechnen. Das sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtshof München am Mittwoch dem Kurier.

 

Andrea Breit, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtshofes in München, sagte auf Nachfrage des Kuriers, dass ein Normenkontrollverfahren in der Regel lange dauere. Zunächst werde den Antragstellern Zeit gegeben, ihren Antrag zu begründen. Dann werde der Stadt der Vorgang zur Stellungnahme zugestellt. Dann erst beginne das eigentliche Prüfverfahren. Breit: „Damit wären wir schon weit im Jahr 2012“.

Eilverfahren

Im Falle „Wahnfried“ haben die Antragsteller nicht nur einen Normenkontrollantrag gestellt, sondern zudem noch eine besondere Eilbedürftigkeit geltend gemacht. Damit sollen beispielsweise Vergaben für das Bauvorhaben gestoppt werden. Laut Andrea Breit gehen solche Eilverfahren zwar in aller Regel schneller, allerdings müssten auch sie vor einer Entscheidung genau geprüft werden.

Breit geht, in einer persönlichen Einschätzung, deshalb davon aus, dass aufgrund der Feiertage „nicht vor Januar“ mit einem Richterspruch zu rechnen sei.

Archivfoto: Rüger




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