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08.11.2011, 18:49 Uhr

 

Bayreutherin wegen Mordversuchs vor Gericht

Von Manfred Scherer

BAYREUTH. Er ist ihr Traummann, sie zog mit ihm in eine Traumwohnung. Mit einem Messerstich, den eine 53-jährige Bayreutherin ihrem Lebensgefährten versetzte, ist der Traum vom gemeinsamen Leben zum Glück nicht geplatzt – denn der 52-Jährige überlebte. Er steht noch immer zu seiner in U-Haft sitzenden Freundin. Wie weit der Traum in die Ferne gerückt ist, prüft seit Dienstag das Schwurgericht. Die Frau ist wegen versuchten Mordes angeklagt, was im Extremfall zu lebenslanger Haft führen kann.

 

Die Bluttat an ihrem Geliebten beging die Frau in der Nacht zum 10. Juni. Zur Anklage wegen versuchten Mordes kam es, weil die 53-Jährige ihrem Lebensgefährten ein großes Fleischermesser in den Rücken stach. Die Anklage nimmt in seiner Anklage das Mordmerkmal der Heimtücke an: Das Opfer habe den potenziell tödlichen Angriff nicht kommen sehen und sei deshalb arg- und wehrlos gewesen. Wesentliches Kriterium zur Erfüllung des Mordmerkmals der Heimtücke ist, dass ein Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt.

"So sieht es aus, wenn man sich die Adern aufschneidet"

Gerade das stritt die Angeklagte zum Prozessauftakt jedoch ab: Sie habe keine Erinnerung mehr an den Messerstich, sagte sie unter Tränen, und: „Das war mir nicht bewusst.“ Das Paar zog Ende April zusammen, in eine „Traumwohnung“ in der Maxstraße. Beide brachten aber Probleme mit in die Beziehung. Beide sind geschieden, haben schwierige Beziehungen hinter sich. Am Abend des 9. Juni traf das Paar sich in einer Pizzeria in der Kämmereigasse zum Essen. Dort kam es zu einem Streit, in dessen Verlauf die Angeklagte wortlos das Lokal verlies: „Ich war betrunken und ärgerte mich über mich selbst.“

Als ihr Lebensgefährte eine Stunde später die gemeinsame Wohnung betrat, sah er, dass die 53-Jährige Einrichtungsgegenstände umhergeworfen und zerstört hatte. Der Mann packte sein Laptop und seinen Waschbeutel, stellte die Sachen vor die Wohnungstüre und ging zurück, um nach seiner Freundin zu sehen: „Da stand sie vor mir. Sie blutete an der linken Hand, in der rechten das Messer und sagte: So sieht es aus, wenn man sich die Adern aufschneidet.“ Der 52-Jährige wollte nach draußen, um sein Handy aus der dort stehenden Tasche zu holen und um Hilfe zu telefonieren. Die Angeklagte stach zu – aus Verlustangst? Sie sagt: „Ich dachte, er geht weg. Ich wollte ihn aufhalten.“

Täterin und Opfer erklärten im Prozess, dass sie ihre Beziehung fortsetzen wollen. Sie schrieb ihm seit ihrer Verhaftung 76 Briefe, er ihr 36. Und er sagte auf Frage des Gerichts: „Ich will nicht, dass sie bestraft wird.“ Der Prozess wird fortgesetzt.

Symbolbild: pa 




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