26.10.2011, 16:40 Uhr
Von Gunter Becker
BAYREUTH. Gnade vor Recht oder ein andauerndes Einreiseverbot wegen krimineller Handlungen? Mit dieser Frage mussten sich die Richter der ersten Kammer des Verwaltungsgerichtes beschäftigen, wo ein Nigerianer gegen seine Ausweisung durch das Bayreuther Ausländeramt geklagt hat.
Sieben Jahre lang darf der Mann nicht mehr nach Deutschland einreisen, hatte das Ausländeramt verfügt. Ein langer Zeitraum, der den Mann um so schlimmer trifft, da in Bayreuth seine Ehefrau auf ihn wartet. Doch die Frau muss sich noch einige Jahre gedulden, bis sie ihren Mann in Deutschland in die Arme schließen kann. Denn am Ende der Verhandlung stimmte auch sein Anwalt Karlheinz Platz der Einstellung des Verfahrens zu, nachdem die Vertreter der Stadt zugesichert hatten, den Fall und damit die Dauer des Einreiseverbotes erneut zu überprüfen, sollte der Mann Belege über seinen Aufenthaltsstatus und ein Führungszeugnis, in dem sein untadeliges Leben bestätigt wird, vorlegen.
Dass er sich nicht immer untadelig verhalten hat, beweist sein Lebenslauf der letzten sieben Jahre. 2004 war er als 16-jähriger Sudanese eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt lehnte den Antrag ab und forderte ihn zur Ausreise ab. Er klagte erfolglos dagegen. Ausreisen musste er aber wegen fehlender Papiere nicht.
Fünf weitere Jahre der Trennung der Eheleute seien völlig übertrieben und verstießen gegen Artikel 6 des Grundgesetzes und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, betonte Rechtsanwalt Platz. Im schlimmsten Fall halte die Ehe die lange Trennung nicht aus und müsse scheitern. Die Straftaten seien Bestandteil der Vergangenheit, seit dem habe sich sein Mandant nichts mehr zuschulden kommen lassen.
Den ausführlichen Bericht lesen Sie am Donnerstag im Kurier.
Symbolbild: pa
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