06.10.2011, 17:25 Uhr
Von Udo Meixner
BAYREUTH. Da staunte ein 42-jähriger Bayreuther nicht schlecht: Mehr als 14.000 Euro an Nebenkosten soll er insgesamt für die 32 Monate zahlen, in denen er in einer Mietswohnung an der Brandenburger Straße wohnte. „Wucher!“, dachte sich der selbstständige Geschäftsmann und weigerte sich, die über die im Mietvertrag festgeschriebenen Nebenkosten hinausgehende Summe zu zahlen. Das Ganze hat jetzt ein Nachspiel vor Gericht.
Zur Vorgeschichte: Von Juni 2008 bis Januar 2011 wohnten der Bayreuther und seine Frau in der 107 Quadratmeter großen Wohnung an der Brandenburger Straße. 750 Euro betrug die Miete und laut Auskunft des Bayreuthers wurde beim Einzug zugestanden, dass die Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 150 Euro ausreiche, um die Wohnung zu beheizen.
Das böse Erwachen
Das böse Erwachen kam mit der Abrechnung der tatsächlichen Nebenkosten. Dabei ergaben sich nämlich Nachforderungen in Höhe von 1.700 Euro für sieben Monate in 2008, in
Höhe von 3.900 Euro für zwölf Monate in 2009 sowie in Höhe von 4.200 Euro für zwölf Monate in 2010 – insgesamt 9.800 Euro also. Viel zu viel, so die Ansicht
des Bayreuthers, der eine Zahlung der Nachforderungen ablehnte. Logische Konsequenz war Post vom Anwalt, wobei die Begleichung der Schulden im Namen des Vermieters eingefordert wurde. Der
Bayreuther weigerte sich, dem nachzukommen, da die Höhe der Nachforderungen nicht bewiesen sei. Der 42-Jährige wandte sich an den Verein Mieterhilfe, um sich hier profunde
Rückendeckung zu holen. Und auch hier kam man nach Prüfung der Nebenkostenabrechnung für 2009 zu dem Ergebnis, dass der Verbrauch der Heizkostenverteiler nicht nachvollziehbar sei.
Schon alleine der Vergleich des Aufkommens der Einheiten an sich lasse Zweifel an der Richtigkeit der Erfassung aufkommen, heißt es in dem Statement des Vereins Mieterhilfe.
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Freitag im Kurier.
Symbolbild: pa
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